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Versandapothekenregister
Einfache Überprüfung von Versandapotheken
Manche Verbraucher möchten wegen günstigerer Preise Arzneimittel oder Pflegeprodukte bei Versandapotheken bestellen. Sie sind sich aber unsicher, ob diese Apotheken den gleichen gesetzlichen Anforderungen und der Überwachung unterliegen wie die Apotheken vor Ort. In Deutschland ist dies der Fall, da nur ein Apotheker, der eine Präsenzapotheke (Apotheke vor Ort) unterhält, die erforderliche Versandapothekenerlaubnis beantragen darf. Die Versandapotheke unterliegt - auch hinsichtlich der Beratung - den gleichen Anforderungen wie eine örtliche Apotheke. Ob eine Versandapotheke die erforderliche Erlaubnis besitzt, kann jeder nun ganz einfach im Internet im Versandhandelsapothekenregister unter www.dimdi.de Stichwort „Arzneimittel“ überprüfen.
Auch ausländische Versandapotheken benötigen die Versanderlaubnis. Dies gilt jedoch nicht für Versandapotheken aus dem Vereinigten Königreich, Island, den Niederlanden (soweit sie eine Präsenzapotheke betreiben) und Tschechien (nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). Versandapotheken aus diesen Ländern dürfen ohne eine gesonderte Versandhandelserlaubnis Arzneimittel nach Deutschland versenden, da der Gesetzgeber die dortigen Sicherheitsvorkehrungen als gleichwertig zu den deutschen ansieht.
Allerdings sollte der Verbraucher bei der Auswahl von Versandapotheken auf weitere Merkmale, wie die genaue Angabe von Name und Anschrift, die Angabe des verantwortlichen Apothekers, der zuständigen Apothekerkammer und der Aufsichtsbehörde achten.
Vorsicht ist dann geboten, wenn die Versandapotheke die Versendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne die vorherige Einsendung des Originalrezeptes anbietet. Auch sollten beim Preisvergleich die Versandkosten nicht unberücksichtigt bleiben, da diese manchmal die vermeintliche Ersparnis übersteigen.
