Ratgeber / Empfindlich wie ein rohes Ei

11.08.2008 - Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Foto: © BirgitH / PIXELIO

Verbraucherzentrale Sachsen gibt Hygienehinweise zur Verarbeitung von Eiern, Fleisch und Fisch

Jährlich treten in Deutschland rund 200.000 gemeldete Fälle von Lebensmittelinfektionen auf. Medien berichten über Salmonellen auf dem Schulfest oder über eine Busreise, die mit Brechdurchfall endete. Ein erheblicher Teil der Infektionen, nach Angaben der WHO etwa 35 %, entsteht jedoch im häuslichen Umfeld. Im Focus stehen meist tierische Lebensmittel als Verursacher, da sie eiweiß- und wasserreich sind und Mikroorganismen damit sehr gute Vorraussetzungen zur Vermehrung liefern.

„Aus diesem Grund sollten beim Umgang mit rohem und aufgetautem Fleisch, Geflügel und Fisch, Eiern und Eiergerichten, die nachstehenden Hygieneempfehlungen beachtet werden“, rät Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Gründliches Händewaschen vor und nach jeder Zubereitung sollte selbstverständlich sein. Die benutzten Arbeitsflächen, Brettchen und Bestecke sind sehr sorgfältig mit heißem Wasser und Spülmittel zu reinigen. Dabei ist besonders wichtig, dass verspritztes Ei, Auftauwasser oder Fleischsaft ebenfalls gründlich entfernt werden. Diese Empfehlungen dämmen die Keimverschleppung ein.

Die kälteste Stelle im Kühlschrank, nämlich die Glasplatte über dem Gemüsefach, ist der Platz für frisches Fleisch, Geflügel und Fisch. Eier gehören in das vorgesehene Fach, in dem maximal 7 °C herrschen. Frischer Fisch verdirbt auch bei niedrigen Lagertemperaturen besonders schnell, er sollte daher höchstens einen Tag im Kühlschrank bleiben. Wichtig ist auch, dass Fleisch, Geflügel und Fisch tropffrei in abgedeckten Behältern aufbewahrt bzw. aufgetaut werden. Das Auftauwasser und überschüssiges Wasser wird danach gründlich abgespült.

Offenes Hackfleisch muss noch am Tag des Kaufes verarbeitet werden. Verpacktes Hackfleisch und andere verpackte, mikrobiell sensible Lebensmittel, die ein Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis …“) tragen, dürfen nach Ablauf dieser Frist keinesfalls mehr gegessen werden. Geflügelfleisch, Fisch, Krusten- und Schalentiere sollten immer nur gut durchgegart verspeist werden. Haushalte mit Kleinkindern, Kranken und betagten Senioren, also empfindlichen Personen, sollten diese Regel auch für Eier und Eiergerichte beherzigen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
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