Entscheidungen für den Ernstfall rechtzeitig treffen
Ratgeber der Verbraucherzentrale „Vorsorge selbstbestimmt“ hilft, Verfügungen zu formulieren
Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern ein Gebot der Klugheit in jeder Lebensphase. Unfall und Krankheit können schon für junge Menschen den Ernstfall bringen, in dem Vollmachten und niedergeschriebene Wünsche den Angehörigen notwendige Entscheidungen erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Wer frühzeitig eine Patientenverfügung verfasst und ergänzend dazu einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, sorgt vor, dass im Ernstfall in seinem Sinne gehandelt wird. In der Patientenverfügung etwa werden Wünsche für die medizinische Behandlung und Pflege festgehalten. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer die persönlichen Rechtsgeschäfte und Finanzangelegenheiten übernehmen soll.
Auch wenn man die Notwendigkeit der Festlegungen sieht, wird das unangenehme Thema oft verdrängt. Zudem ist die Unsicherheit groß, wie Verfügungen und Vollmachten verfasst sein müssen, damit sie bei Bedarf auch greifen. Der neue Ratgeber „Vorsorge selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale hilft dabei, gute Vorsätze in die Tat umzusetzen. Auf 256 Seiten gibt er die wesentlichen Informationen für alle nötigen Vorkehrungen. Formulierungshilfen, Mustertexte und Checklisten – auch auf beigefügter CD-ROM zur Bearbeitung am PC – erleichtern die optimale Absicherung.
Der neue Ratgeber „Vorsorge selbstbestimmt“ kostet 14,90 € und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch in Haus. Bestellen kann man über die Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0180-5-001433 (0,14 € je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend).
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.