Finanzielles Fiasko als Folge eines provisionsorientierten Vertriebs

18.06.2012 Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Klaus-Uwe Gerhard / pixelio.de

Dubiose Verträge mit dem Beamtenheimstättenwerk (BHW) mit Sitz in Hameln

Zwei aktuelle Fälle aus der sächsischen Verbraucherberatung, dem ein Problem zugrunde liegt: Einem 88-jährigen demenzkranken Senior wurde 2010 ein Bausparvertrag angedreht, in welchen seither monatlich 400 Euro fließen. Andernorts wurde im gleichen Jahr einem jungen Ehepaar mit Eigenheimwunsch - aber ohne viel Eigenkapital - eine teure Bausparsofortfinanzierung über 201.000 € verkauft. Konkret heißt das, dass ihr monatlich anzusparendes Guthaben auf dem Bausparkonto mit 1 Prozent verzinst wurde, währenddessen für das Darlehen effektiv 5,1 Prozent Zinsen gefordert wurden. Mit dem Bausparguthaben sollte spätestens nach 11 Jahren das Darlehen getilgt werden.

„Solche nicht bedarfsgerechten Verträge sind ein Skandal“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Für die Betroffenen und Angehörigen haben sie oft dramatische finanzielle Folgen: Den Angehörigen des Seniors fehlt bald das Geld für dessen Unterbringung im Pflegeheim. Die jungen Leute stehen heute vor dem finanziellen Ruin. Die Finanzierung hat sie überfordert und ist geplatzt. Der Traum vom Eigenheim ist schnell wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Nun droht ihnen noch eine Schadenersatzklage der Hausbaufirma.

In beiden Fällen wurden Verträge mit dem Beamtenheimstättenwerk (BHW) mit Sitz in Hameln geschlossen. „Nur das Provisionsinteresse kann die für das Unternehmen tätigen Vermittler veranlasst haben, die Verbraucher derart über den Tisch zu ziehen“, schlussfolgert Heyer „Ohne neue gesetzliche Regeln für die Finanzberatung werden derartige Falschberatungen auch weiterhin zum Alltag gehören.“

Ähnliche bei den Verbraucherzentralen bekannt werdende Fälle zeigen in der Endkonsequenz dem Gesetzgeber Handlungsbedarf auf. Sie offenbaren jedoch auch wie wichtig ein unabhängiger Finanzmarktwächter ist, der die systematischen Mängel im Finanzmarkt aufdeckt. Durch den unmittelbaren Kontakt zu den Verbrauchern, insbesondere in den persönlichen Beratungen, offenbaren sich bei den Verbraucherzentralen frühzeitig die nicht hinnehmbaren Unzulänglichkeiten. In der Folge können dann zur Beseitigung der Missstände Maßnahmen des Gesetzgebers gefordert oder eigene Aktivitäten eingeleitet werden, wie etwa auch die Einschaltung der Finanzaufsicht oder die Einleitung von Abmahnungen.
 

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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