Wenn die Kita von früh bis spät verpflegt
In immer mehr Kindertageseinrichtungen werden Kinder mit drei bis zu fünf Mahlzeiten versorgt
Für einige Kinder beginnt der Kita-Tag schon vor sieben Uhr. Eltern und Kinder haben zu dieser Zeit zumeist keinen Hunger oder wollen lieber eine halbe Stunde länger schlafen. Die Kinder essen ihr Frühstück also erst in der Kita. Andererseits werden Kinder spät abgeholt und bekommen aufgrund eines frühen Vespers noch eine zweite Zwischenmahlzeit. „Um den Kindern ein ausgewogenes Essen anzubieten und endlose Diskussionen um Süßigkeiten in den Brotdosen zu beenden, erweitern immer mehr Kindertageseinrichtungen das Verpflegungsangebot über Mittag und Vesper hinaus“, erläutert Jens Luther von der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen. kinder bekommen so ein Frühstück, eine Obst-Gemüsemahlzeit, Mittagessen, Vesper und zum Teil noch eine späte Zwischenmahlzeit. Was auf den ersten Blick ganz vernünftig ausschaut, bedarf vor der Umsetzung mehrerer Überlegungen. Zunächst steigen mit der Anzahl der angebotenen Mahlzeiten die Verpflegungskosten. „Auch wenn pro Mahlzeit beispielsweise nur 20 bis 50 Cent zu zahlen sind, im Monat addieren sich die Beträge schnell auf 10 bis 20 Euro pro Kind“, erläutert Jens Luther. Die Kosten begleichen die Eltern und sind ihnen von daher zu erklären beziehungsweise mit ihnen zu diskutieren.
Eltern können in der Ganztagsverpflegung eine Erleichterung sehen, da ihnen das Bestücken der Brotdosen abgenommen wird. Andere Eltern sehen eher die finanzielle Mehrbelastung oder aber, dass Ihnen die Verpflegung ihrer Kinder weggenommen wird und sie auf diesem Gebiet als nicht kompetent angesehen werden. Wird die Verpflegung in der Betreuungszeit vollständig durch die Kita übernommen, sollten Eltern dennoch über die Verpflegung der Kinder informiert werden. Denn nicht nur Kinder lernen bis zum Übergang zur Schule, wie ein Pausenbrot aussehen sollte und schmecken kann, ihre Eltern sind spätestens ab der Schulzeit für die Zusammenstellung der Brotdosen verantwortlich.
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät am Ernährungstelefon zur Verpflegung in Kindertageseinrichtungen. Unter der Nummer 0180-5- 791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) werden jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen beantwortet. Weitere Informationen befinden sich zudem auf der Seite www.vernetzungsstelle-sachsen.de.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.