Erneuerbar ist Trumpf

27.02.2020 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Thorben Wengert / pixelio.de
Thorben Wengert / pixelio.de

Hohe Förderungen bei Heizungstausch und Sanierung

Eigenheimbesitzer, die in klimafreundliche Heiz­technik und Wärmedämmung investieren, bekommen ab diesem Jahr deutlich mehr Geld vom Staat. Dabei haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Steuerbonus vom Finanz­amt und Fördermitteln vom Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa) oder von der staatlichen KfW-Bank.

„Haushalte, die ihre alte Heizung außer Betrieb nehmen und stattdessen vollständig auf erneuerbare Energien setzen, erhalten die höchsten Fördersummen“, erklärt Lorenz Bücklein von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen. Aber auch für die Kombination aus erneuerbaren Lösungen wie Solarkollektoren mit fossiler Technik können Zuschüsse beantragt werden. Für den Austausch einer alten Ölheizung packt der Staat sogar noch etwas drauf. Reine Gas- und Öl-Kessel werden allerdings gar nicht mehr gefördert. Letztere sollen langfristig sogar verboten werden.

„Wer die Fördermittel beanspruchen will, muss in der Regel mehr Energie einsparen, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Selbst bei höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Bücklein und ermuntert Verbraucher dazu, sich auf die Fördertöpfe zu stürzen. Mit besseren Maßnahmen werden mehr Energie und auch Kosten eingespart. Klimafreundliches Heizen entlastet somit auch spürbar die Haushaltskasse.

Wer sich für die Förderungen interessiert, kann sich vor einer Entscheidung zunächst beraten lassen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät anbieterunabhängig und fachkundig zu Fördermitteln und energetischen Maßnahmen bei Wohngebäuden. So kann individuell geklärt werden, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder ob zusätzliche Maßnahmen wie eine nachträgliche Wärmedämmung sinnvoll sind. Informationen und Termine gibt es unter 0800 - 809 802 400 und vz-energie.de.

Einzel-Förderungen im Überblick

Vollständig erneuerbare Energien: Verbraucherinnen und Verbraucher, die vollständig auf erneuerbare Energie setzen, zum Beispiel mit einer Pelletheizung oder einer Wärmepumpe, können mit 35 Prozent hohe Zuschüsse bekommen. Der Austausch einer alten Ölheizung bringt nochmal 10 Prozent zusätzlich, also 45 Prozent für die Pelletheizung oder die Wärmepumpe.

Gas-Hybridheizung: Wer etwa auf eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien (z.B. mit Solarkollektoren) umsteigt, bekommt für diese so genannte Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Bei einer Investition von beispielsweise 20.000 Euro beträgt der Zuschuss 6.000 Euro. So wird ein erheblicher Teil der Mehrinvestition für die Solarkollektoren durch den Zuschuss finanziert. Auch bei der Gas-Hybridheizung erhalten Verbraucher einen zusätzlichen 10-prozentigen Ölaustauschbonus.

Gas-Brennwertkessel: Der Austausch einer Heizung durch einen Gas-Brennwertkessel kann mit 20 Prozent Zuschuss gefördert werden, wenn nach spätestens zwei Jahren eine Komponente mit erneuerbaren Energien dazu kommt. Das können zum Beispiel Solarkollektoren oder eine Wärmepumpe sein. Die später zu ergänzende Komponente kann dann ebenfalls bezuschusst werden.

Förderung von Wärmedämmung: Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelte Zuschüsse. Bis zu 40 Prozent beträgt die Förderung für Komplettsanierungen als sogenanntes Effizienzhaus.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.