Fünf vor 12: Für Leipziger Prämiensparer läuft die Zeit ab

20.04.2020 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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Wer sich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig anschließen will, hat nur noch wenig Zeit

Weil die Verbraucherzentrale Sachsen jedem Leipziger Prämiensparer die Chance zur Beteiligung an der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig ermöglichen will, werden am 21. April 2020 Anfragen zur Eintragung ins Klageregister bis 23.55 Uhr umgesetzt. Diese erfolgen coronabedingt telefonisch unter 0341-6962929.

Grund für die Nachtschicht der Verbraucherschützer ist, dass um Mitternacht das Klageregister geschlossen wird und sich niemand mehr der Musterklage anschließen kann. Weil die Verbraucherzentrale Sachsen davon ausgeht, dass die Sparkasse Leipzig die Zinsen der Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ zum Nachteil der Kunden angepasst hat, wurde im Juni 2019 Musterfeststellungsklage eingereicht. Bisher haben sich reichlich 900 Sparkassenkunden der Musterklage angeschlossen. Zusammen mit der Verbraucherzentrale wollen sie um die Nachzahlung der Zinsen kämpfen. Im Durchschnitt handelt es sich um 3.100 Euro.

Wer bereits angemeldet ist, sollte noch einmal überprüfen, ob er auch eine amtliche Eintragungsbestätigung erhalten hat. Ansonsten empfiehlt es sich, beim Bundesamt für Justiz noch einmal nachzuhaken oder sich im Zweifel über das Formular auf der Internetseite des Amtes nochmals anzumelden.

Da die Verhandlung am 22. April 2020 um 10 Uhr aufgrund der Corona-Pandemie nicht mit großem Publikum stattfinden kann, wird die Verbraucherzentrale Sachsen für alle Interessierten live berichten:

 

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.