Musterklage gegen Sparkassen Bautzen und Mittelsachsen

03.12.2021 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von succo auf Pixabay
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Verbraucherzentrale verlängert Verjährungsfrist mit Musterfeststellungsklagen wegen falscher Zinsanpassung

Mit nunmehr drei verbraucherfreundlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes im Rücken reicht die Verbraucherzentrale Sachsen heute Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Bautzen und Mittelsachsen ein. Dabei geht es um die aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen über viele Jahre falsch angepassten Zinsen in den variablen Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“.

Weil beide Sparkassen die mittlerweile für die Geldhäuser nur noch wenig attraktiven Verträge im Jahr 2018 gekündigt haben, tickt für die Betroffenen die Uhr. „Die Ansprüche auf Nachzahlung der Zinsen verjähren nämlich am 31. Dezember für alle, die nicht aktiv werden“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Mit der Einreichung der Musterklage bietet die Verbraucherzentrale eine zusätzliche Möglichkeit, die Verjährung der Ansprüche zu verhindern – und das noch über die drohende Frist zum Jahresende hinaus. Neueste Rechtsprechung bestätigte, dass die Einreichung der Musterfeststellungsklage vor Verjährungsfrist ausschlaggebend ist, die Eintragung ins Register auch später noch erfolgen kann. „Dennoch sollten Interessierte nicht zu lange warten, um auf Nummer sicher zu gehen und die Schließung des Registers nicht zu verpassen“, empfiehlt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

Hintergrund

Nach ersten Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen hat die Sparkasse Bautzen – ähnlich wie andere Sparkassen – im Durchschnitt rund 3.000 Euro zu wenig Zinsen pro Vertrag gezahlt. Bei der Sparkasse Mittelsachsen geht es durchschnittlich um rund 2.700 Euro. „Das ist für Viele eine Menge Geld, für das sie mit uns kämpfen sollten“, erklärt Vorstand Eichhorst. Wer sich der Klage gegen die Sparkasse Bautzen oder Mittelsachsen anschließt, hat gute Chancen, die zu wenig gezahlten Zinsen zu bekommen“, ergänzt Eichhorst.

Sonderhotline und Beratungsangebote

Für alle, die erste Fragen zur Musterfeststellungsklage sofort und persönlich stellen möchten, schaltet die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag, den 6. Dezember in der Zeit von 9 bis 18 Uhr eine Sonderhotline unter 0341-6962929. Wer wissen möchte, wie viel Zinsen die Sparkasse Bautzen oder Mittelsachsen im Lauf der Zeit zu wenig gezahlt hat, kann den eigenen Zinsanspruch bei der Verbraucherzentrale Sachsen berechnen lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen nutzt dafür einen Zinssatz, der dem Grunde nach vom BGH bestätigt wurde, aber vom Oberlandesgericht Dresden noch genau definiert werden muss. Abweichungen von 10 Prozent in beide Richtungen sind dabei denkbar.

Wie kann man sich der Klage anschließen?

Für interessierte Prämiensparer*innen gibt es verschiedene Optionen zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage. Solange das Klageregister zur Anmeldung noch geschlossen ist, gibt es ein Kontaktformular auf der Internetseite. Erfahrungsgemäß öffnet das Bundesamt für Justiz etwa vier Wochen nach Einreichung der Klage das Klageregister, in das sich Interessierte kostenfrei selbst oder zum Preis von 40 Euro mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen eintragen lassen können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.