Pflegefall Sachsen: So viel Geld gibt’s vom Staat

Dana - Donnerstag, 21. November 2019 - 9:51 Uhr
Bild von Sabine van Erp auf Pixabay
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Tritt in der Familie plötzlich eine Pflegebedürftigkeit auf, möchten immer weniger Menschen ihre Angehörigen in ein Pflegeheim geben. Bis zu einem gewissen Grad der Erkrankung können Familien die Pflege von Angehörigen selbst auffangen, vor allem, wenn viele Familienmitglieder mithelfen. Tritt ein Pflegefall in der Familie ein, muss häufig das Eigenheim behindertengerecht und barrierefrei umgestaltet werden.

Hierfür gibt es einige Zuschüsse, die bei den Krankenkassen beantragt werden können. Je nach Pflegegrad gibt es auch Geld für die Angehörigen, wobei es unerheblich ist, ob diese berufstätig sind oder sich derzeit auf Arbeitssuche befinden. Im folgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Pflegegrade und hilfreiche Tipps, welche Anschaffungen sich im eigenen Zuhause besonders lohnen, wenn ein Familienmitglied überraschend pflegebedürftig wird.

Die Pflegegrade im Überblick: So viel Pflegegeld steht Angehörigen oder Pflegekräften zu

Die Pflegebedürftigkeit unterteilt sich seit 2017 nicht mehr in Pflegestufen, sondern wird in einzelne Pflegegrade differenziert, welche Auskunft über den Zustand des Patienten geben und besagen, wie intensiv die tägliche Pflege ausfallen muss, damit ein lebenswertes Dasein geführt werden kann. Grundsätzlich regelte das SGB XI die drei Pflegestufen, welche sich jetzt in unterschiedliche Pflegegrade aufteilen.

Die ehemalige Pflegestufe 1 unterteilt sich nun in Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3

Wer diesen Pflegegrad erreicht, erhält in jedem Fall auch Hilfe im Haushalt – hierauf sollten Angehörige jedoch ein besonderes Augenmerk legen. Pflegebedürftige Familienmitglieder, die nicht in naher Umgebung wohnen, werden meist nicht standardgemäß bei Tätigkeiten im Haushalt unterstützt. Eigentlich regelten früher die Pflegestufen wie auch heute die Pflegegrade, dass eine Mithilfe im Haushalt in entsprechendem Umfang gewährleistet wird. In der Praxis bemängeln einige alte Menschen, dass dem nicht so wäre, wenn niemand aus der Familie den ambulanten Pflegedienst überwacht und beschweren sich, dass häufig nur die Tabletteneinnahme unter Aufsicht stattfindet.

Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 müssen beantragt werden, von alleine ist der behandelnde Arzt bei eingeschränkter Alltagskompetenz nicht verpflichtet, von sich aus für die nötige Unterstützung zu sorgen. Bei einer Einstufung nach Pflegegrad 2 erhalten pflegende Angehörige 316 Euro im Monat, eine ausgebildete Pflegekraft kann jedoch auch höhere Summen abrechnen.

Die frühere Pflegestufe 2 ist jetzt Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 3 bezeichnet nach dem neuen System eine Art Zwischenschritt zwischen der vorherigen Pflegestufe 1 und 2. Bei Menschen mit einem Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4 kann oftmals das Geh-Vermögen eingeschränkt sein, sodass ein Treppenlift im eigenen Zuhause nötig wird.

Obwohl die Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines leisen Seniorenlifts zu großen Teilen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, können die Anschaffungskosten für einen Treppenlift leicht das eigene Budget überschreiten. Anbieter wie Smienk bieten jedoch sowohl neue als auch gebrauchte Seniorenlifte an, was für pflegende Angehörige besonders dann eine große finanzielle Erleichterung sein kann, wenn das eigene Haus auch noch weiterführend barrierefrei gestaltet werden soll.

Bei der Pflege durch Angehörige können bei Pflegegrad 3 und 4 bis zu 728 im Monat ausgezahlt werden, dazu kommen noch Sachleistungen. Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, werden bis zu 1.612 Euro / Monat von den Krankenkassen gezahlt, hier sind eventuelle Sachleistungen bereits inbegriffen.

Pflegegrad 5: Ab wann der Heimaufenthalt für alle Seiten sinnvoll ist

Sicherlich ist es von der menschlichen Seite her verständlich, dass pflegebedürftige Angehörige so lange wie nur möglich zu Hause in den eigenen vier Wänden von lieben Mitmenschen betreut und gepflegt werden sollen. Wer heute als Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft wird, hätte noch vor einigen Jahren die höchste Pflegestufe (3) erhalten. Diese Menschen gelten als schwerst pflegebedürftig und müssen rund um die Uhr betreut und beaufsichtigt werden, also auch nachts.

Das Pflegegeld beträgt für diese schwere Arbeit am Menschen 901 Euro, sofern der Hilfebedürftige durch Angehörige im privaten Haushalt gepflegt wird. Aufgrund der Schwere und des Fortschritts der Erkrankung entscheiden sich viele Familien in diesem Stadium daher aber auch, den Pflegebedürftigen in einer fachkundigen Einrichtung unterzubringen. Inklusive Sachleistungen für die zu leistende Pflege können bis zu 1.995 Euro jeden Monat für die Pflegebedürftigen gezahlt werden, auch ein ambulanter Pflegedienst kann in diesem Stadium der Krankheit in einigen Fällen noch hilfreich sein.

Keine Angst vor dem Pflegeheim

Es kommt jedoch in jeder Familie irgendwann einmal der Punkt, an dem die Pflegebedürftigkeit die Kapazitäten der Familie übersteigt. In diesem Fall ist es nur rechtens, wenn der betroffene Angehörige in eine gute Pflegeeinrichtung in der Nähe des Wohnorts eingeliefert wird. Der regelmäßige persönliche Kontakt kann dabei helfen, die Pflegebedingungen für den Betroffenen zu verbessern.