Prämiensparen: Zweifelhafte Schlichtersprüche

03.03.2021 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von Raten-Kauf auf Pixabay
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Sparkassenschlichter setzen sich über Rechtsprechung hinweg

Wer sich an eine Schlichtungsstelle wendet, hofft auf Rechtsfrieden und objektive Lösungsvorschläge ohne Gerichtsverfahren. So auch zwei Prämiensparerinnen aus Zwickau. Sie wandten sich Ende 2020 an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, um Unterstützung bei ihren seitens der Sparkasse Zwickau gekündigten Sparverträgen mit einer versprochenen Laufzeit von 99 Jahren, zu finden. Nun gab es stattdessen große Enttäuschung. Die Ombudsmänner übernahmen weitgehend die Rechtsposition der Sparkasse und das obwohl es mehrere gerichtliche Entscheidungen gibt, die den Sparerinnen Recht geben und die vorzeitige Kündigung derart befristeter Verträge für unwirksam erklärten. „Diese Handhabung bringt die Schlichtungsstellen ganz allgemein in Verruf und schwächt das Vertrauen in diese sinnvollen Einrichtungen massiv“, warnt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Schlichter schlagen vor, dass die Sparkasse Zwickau noch „einen Betrag in doppelter Höhe der letzten gezahlten Sparprämie“ überweist und „damit sämtliche Ansprüche aus vorgenannten Prämiensparvertrag in vollem Umfang und abschließend abgegolten“ sein sollen. „Würden die Verbraucherinnen dieser Empfehlung folgen, bedeutet das für sie hohe finanzielle Einbußen“, informiert  Heyer. „Dazu können wir nicht raten und so sind weitere Individualklagen vorprogrammiert.“

Besonders problematisch ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen, dass sich die Schlichtungsstelle bei ihrem Vorschlag über aktuelle Rechtsprechung hinwegsetzen und teilweise die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden in unpassend zynischer Weise kritisieren. Gerade erst im Januar hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Sparkasse Zwickau gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau zurückgewiesen. Darüber hinaus gibt es weitere Urteile, die die langen Laufzeiten bestätigen. Dies scheint den Schlichtern nicht beachtenswert. 

„Bei der Konfliktlösung durch einen unparteiischen Dritten können beide Parteien – anders als in einem Gerichtsprozess –  gewinnen. Leider müssen wir das bei der DSGV-Schlichtungsstelle bezweifeln“, sagt Heyer. Sowohl den sächsischen Verbraucherschützer*innen als auch in anderen Bundesländern fielen wiederholt Schlichtungsempfehlungen auf, von denen die Sparkassen überproportional profitieren, die Verbraucher*innen dagegen zu wenig erhalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.