Reiseabsagen und Stornierungen: Platzt der ersehnte Sommerurlaub?

06.07.2021 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Image by Trang Le from Pixabay.
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Tipps für Reisende: So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen

Die Reisesaison 2021 ist kaum gestartet, schon müssen die ersten Reisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. „Viele sorgen sich, nicht nur den Urlaub absagen zu müssen, sondern auch auf den Kosten sitzen zu bleiben“, so Juliane Pfeil von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Wer in der Reiseplanung steckt, sollte folgende Tipps beachten:

Wichtige Fragen vor der Buchung klären

Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft? Gelten Einschränkungen? Hilfreich sind die Reisehinweise und die App 'sicher reisen' des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist zudem, wann welche Vorauszahlung fällig ist und welche Stornierungsmöglichkeiten bestehen. Entscheidend ist dabei immer, was im Vertrag steht.

Vorauszahlungen vermeiden

Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten.

Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit

Bei Pauschalreisen ist der Preis über den Reiseveranstalter versichert, der das mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen muss. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. Hier sollte man Flüge am besten direkt bei der Airline buchen und per Kreditkarte zahlen. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung. Voraussetzung ist, dass die Kreditkartengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet.

Gutscheine müssen nicht angenommen werden

Wird eine Pauschalreise wegen Corona storniert, bieten Reiseveranstalter oft Gutscheine an anstatt die Kosten auszuzahlen. Grundsätzlich gilt aber: Eine Rückzahlung erfolgt in Geld. Gutscheine können freiwillig angenommen werden. Vorsicht gilt, wenn Gutscheine nicht gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sind. Die Rückzahlung für Pauschalreisen muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale

Wie sich Reisende absichern können, worauf sie bei einer Stornierung achten sollte und welche Möglichkeiten es zur Kostenrückerstattung gibt, wenn sich Reiseunternehmen oder der Fluganbieter quer stellen, wissen die Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen und stehen Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.         
Terminvereinbarung online: www.verbraucherzentrale-sachsen.de                                                                         
Sachsenweites, zentrales Termintelefon: 0341 – 696 29 29       

Veranstaltungstipp

Reisen in der Pandemie: Rechte und Pflichten in Corona-Zeiten           
Kostenfreies Web-Seminar am 14. Juli um 17 Uhr              
Das Verreisen bleibt weiterhin kompliziert. Für viele Länder gibt es nach wie vor oder erneut Reisewarnungen. Was sollten Reisende beachten? Wann kann man stornieren? Und welche Rechte habe ich, wenn der Urlaub vom Veranstalter abgesagt wird?     
Anmeldung: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.