Von der Privaten Krankenversicherung zurück in die Gesetzliche – so geht‘s

Dana - Mittwoch, 19. Januar 2022 - 13:36 Uhr
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay
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Ein Versicherungswechsel ist in den allermeisten Fällen recht simpel: Online werden verschiedene Anbieter mit Blick auf deren Leistungen und Kosten verglichen. Das funktioniert am einfachsten bei Sach- und Personenversicherungen. Bei kapitalbildenden Versicherungen ist der Wechsel deutlich schwieriger und beim Wechsel der Krankenversicherung tut sich für die meisten Versicherten eine Einbahnstraße auf. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist klar geregelt. Dieser Weg steht Selbstständigen, Beamten, Studenten sowie all jenen mit einem höheren Jahreseinkommen offen. Problematisch könnte der Weg jedoch andersherum werden – dann, wenn die Versicherungsbeiträge für die PKV mit zunehmendem Alter ansteigen. Für den Weg zurück ist in der Regel die Unterstützung eines versierten Dienstleisters nötig.

Deswegen wünschen sich Versicherte einen Weg zurück

Wer aufgrund des persönlichen Dienstverhältnisses einst in die PKV gewechselt hat, den haben sicherlich auch die Leistungen gelockt, die – anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – auf einem fixen Vertrag beruhen und nicht etwa vom Gesetzgeber geändert werden können. Sowohl bei der PKV als auch bei der gesetzlichen Krankenkasse steigen die Beiträge jährlich um über drei Prozent im Schnitt.

Zwar liegt der Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung aktuell bei 14,6 Prozent. Allerdings können Zusatzbeiträge diese Kosten ebenso in die Höhe treiben wie Kostensteigerungen in der PKV.

Eine Erhöhung ist immer dann denkbar, wenn die tatsächlich anfallenden Kosten fünf bis zehn Prozent über den ursprünglichen Kosten liegen. Und auch wenn das Prinzip der PKV darauf fußt, dass während der Berufstätigkeit Altersrückstellungen gebildet werden, um den erhöhten Bedarf im Alter zu decken, kommt es dennoch vor, dass Privatversicherte um ihre Beiträge bangen bzw. sich darüber sorgen, diese auch im Alter noch begleichen zu können.

Wer das Recht hat, sich privat zu versichern, wünscht sich im Alter den Weg zurück

Wer einst den Weg in die Private Krankenversicherung gegangen ist, da die Leistungen verlockend schienen, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze einen bestimmten Betrag überschritten hat oder da die Beiträge unter den Höchstbeiträgen der Krankenversicherung lagen, wünscht sich nicht selten im Alter den Weg zurück in die gesetzliche Absicherung. Der meistgenannte Grund dafür ist dann die Sorge, im Alter die hohen Gebühren nicht mehr zahlen zu können. So einfach wie der Wechsel einer Haftpflichtversicherung ist der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung allerdings mitnichten.

So kommen Arbeitnehmer zurück in die gesetzliches Krankenversicherung

In der Praxis könnten all jene die Absicht hegen, von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung zurück zu wechseln, deren Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze der PKV sinkt. Für das Jahr 2022 wurde eine Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro dokumentiert – und zwar für alle jene, die vor 2003 Mitglied einer privaten
Krankenversicherung waren. Für alle anderen gilt eine sogenannte „besondere Versicherungspflichtgrenze“, die im Jahr 2022 bei 58.050 Euro liegt.

Gerade mit zunehmendem Alter ist eine Unterschreitung dieses Einkommens recht schnell möglich. Ein Beispiel dafür wäre sozialabgabenfreie Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge sein. So kommen Sie evtl. unter diese Grenze.

Selbstständige kommen mit einer Festanstellung aus der Privaten Krankenversicherung

Selbstständige, die einen Hauptjob im Angestelltenverhältnis haben, könnten theoretisch zurückwechseln. Dafür müssen sie allerdings einige Spielregeln beachten, wie etwa, dass das monatliche Gehalt über 450 Euro liegen muss, andererseits aber nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten werden darf. Die Selbstständigkeit muss – um einen Wechsel in die Private Krankenversicherung zu ermöglichen – nicht etwa komplett aufgegeben werden. Allerdings muss die Angestelltentätigkeit zeitlich aufwändiger sein als die Selbstständigkeit. Meist wird ein Zeitkontingent von 20 Stunden angenommen, das im Angestelltenverhältnis erbracht werden muss. Hier sind jedoch eine Menge gesetzliche Regelungen zu beachten. Vor allem muss hier ein Anstellungsvertrag vorliegen aus dem ersichtlich ist, dass diese Anstellung auch der Lebensmittelpunkt ist. Ohne entsprechende Experten sollte so ein Wechsel nie vorgenommen werden.

Wer sich erst spät für einen Wechsel entscheidet, hat es besonders schwer

Für ältere Personen, also Menschen die älter als 55 Jahre sind, wird es vergleichsweise schwer, den Weg zurück zu finden. Der „Trick“ mit einem geringen Verdienst, der beispielsweise über ein neues Arbeitsverhältnis erreicht werden könnte, gilt für diese Personengruppe nicht. De facto ist es nämlich nur dann möglich, zurück zu wechseln, wenn die Personen aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren. In manchen Fälle ist auch eine Familienversicherung möglich. Allerdings hat auch hier der Gesetzgeber eine Menge „Fallstricke“ eingebaut. Ohne auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierte Experten sollte ein Wechsel nicht vorgenommen werden.