Vom Guldengroschen zum Reichstaler - Die sächsische Münzgeschichte von der Münzeinigung 1533 bis zum Beitritt zur Reichsmünzordnung 1571

Do, 17.01.2019, 18:30 Uhr - Residenzschloss in Dresden
Achtung - die hier dargestellte Veranstaltung liegt in der Vergangenheit!

Veranstaltungen heute, morgen, Wochenende

Vortrag mit freundlicher Unterstützung des Numismatischen Vereins zu Dresden
mit Prof. Dr. Paul Arnold, Direktor des Münzkabinetts i. R.

Nachdem sich Herzog Georg und Kurfürst Johann Friedrich 1533 geeinigt hatten, wieder gemeinschaftlich Münzen zu prägen, so wie es die sächsischen Landstände gefordert hatten, rechneten sie den Gulden jetzt zu 22 Groschen und nannten ihn Guldengroschen. Der Gulden (meißnisch) zu 21 Groschen fand aber bis in das frühe 19. Jahrhundert als Rechnungsmünze Verwendung. Nach Klärung weiterer Unstimmigkeiten über den Silbergehalt der Münzen, wurde in der Münzordnung von 1542 der Guldengroschen zu 24 Groschen gerechnet. Den währungspolitischen Versuchen des Kaisers, zu einer einheitlichen Reichswährung zu gelangen, verschloss sich Sachsen. Erst als im Reichsmünzedikt von 1566 der 1559 verbotene Taler (Guldengroschen) wieder erlaubt und vom Kaiser eine reichseinheitliche Ausmünzung nachdrücklich gefordert wurde, nahm Kurfürst August eine „Hauptvalvation“ aller umlaufenden Münzen vor und ließ sie nach der Reichsmünzordnung bewerten. Danach trat er 1571 der Reichsmünzordnung bei. Der Guldengroschen zu 24 Groschen wurde jetzt Reichstaler genannt. Zuerst als Kursmünze und später als Rechnungseinheit fand er bis ins 19. Jahrhundert Verwendung. Neben der Münzpolitik spiegeln sich aber auch politische Ereignisse auf den Münzen wieder und beweisen ihre große Bedeutung als Bilddokumente wichtiger historischer Begebenheiten.

Ort: Residenzschloss, Hans-Nadler-Saal


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