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Dresdner Rente

Erfreuliches Urteil des Amtsgerichts Dresden stärkt Sparende gegenüber der Ostsächsischen Sparkasse

Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

Ende der Neunziger Jahre verkaufte die Ostsächsische Sparkasse Verträge zur Altersvorsorge unter dem Dach „Dresdner Rente“. Diese Verträge haben zwei Komponenten. Zum einen eine klassische Rentenversicherung und zum anderen einen langfristigen Sparvertrag mit dem Namen S-Prämiensparen flexibel. Wesen des letzteren Vertrages ist es, dass die Sparer neben attraktiven Zinsen auch lukrative Bonuszahlungen erhalten. Und dies dürfte auch der Grund sein, warum sich das Amtsgericht Dresden mit der „Dresdner Rente“ befassen musste, denn die aktuelle Niedrigzinsphase führt dazu, dass solche Verträge für die Sparkassen sehr unattraktiv sind.

Im konkreten Fall hatte die Ostsächsische Sparkasse den Prämiensparvertrag unter dem Dach „Dresdner Rente“ gekündigt. Die Rentenversicherung mit einer Laufzeit von 40 Jahren sollte jedoch von der Kundin bis zum Jahr 2038 weitergeführt werden. Diesem Gebaren ist aber das Amtsgericht mit Urteil vom 28. September 2020, Aktenzeichen 114 C 601/20 n. rk, nicht gefolgt. Nach Ansicht des Gerichts liegt nämlich kein isolierter Prämiensparvertrag vor. Mit dem erfreulichen Ergebnis, dass beide Verträge, die unter dem Dach „Antrag auf Dresdner Rente“ geschlossen wurden nicht voneinander zu trennen seien. Die Rentenversicherung im Rahmen der „Dresdner Rente“ habe eine feste Laufzeit von 40 Jahren und der Prämiensparvertrag könne nicht losgelöst von der Rentenversicherung gekündigt werden, da ansonsten „dem Gesamtprodukt seine Geschäftsgrundlage entzogen werden würde“. Die Sparkasse will dieses Urteil jedoch nicht akzeptieren und ist in Berufung gegangen, so dass eine endgültige Entscheidung noch aussteht.

Betroffene Sparkassenkund*innen können sich bei der Verbraucherzentrale in Dresden beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0351-4593484 möglich. Eine Überprüfung der Verträge ist auch vor dem Hintergrund anzuraten, dass nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in vielen Prämiensparverträgen die variablen Zinsen seitens der Sparkassen nicht ordnungsgemäß angepasst und dadurch den Sparern zu wenig Zinsen gezahlt wurden.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.