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Erste Bilanz: Umsetzung Preisbremsen

Ausbleibende, falsche oder undurchschaubare Anbieteranschreiben werfen Fragen auf

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Lange haben Verbraucher*innen auf die Entlastungen bei Strom, Gas und Wärme gewartet. Die Preisbremsen entfalten nun schon seit Anfang Januar ihre Wirkung. Informationen über die Höhe der Entlastung und ihre neuen Abschläge haben Betroffene aber vielfach erst zum oder nach dem Stichtag am 1. März 2023 individuell von ihren Anbietern erhalten.

Nach einem Monat vielzähliger Beratungen zu diesen Informationsschreiben macht sich Ernüchterung bei Betroffenen und Expert*innen breit. „Verbraucher*innen berichten, dass sie keinerlei Schreiben erhalten haben, die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig angesetzt ist, zu hohe Abschläge abgebucht werden oder die Schreiben einfach unverständlich sind“, schildert Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue, ihre aktuellen Eindrücke.

Zur Verunsicherung trägt zum Beispiel bei, dass die Jahresverbrauchsprognose beim Gas als Kenngröße zur Berechnung der Entlastungen nicht exakt dem bisherigen Verbrauch in den Vorjahren entsprechen muss. „Die Netzbetreiber müssen hier ebenso Temperaturverlauf oder die Gebäudeart bei der Errechnung berücksichtigen. Dies ist gesetzlich so festgelegt und nicht immer im ersten Moment für Verbraucher*innen verständlich“, erklärt Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen, einen weiteren Grund für erhöhten Beratungsbedarf.

Dennoch ist die Jahresverbrauchsprognose entscheidend für die Ermittlung des Entlastungsbetrags für jeden Haushalt. „Wir sorgen für Transparenz, wo Anbieter ihren Informationspflichten nicht richtig nachgekommen sind. Ziel muss es sein, dass Verbraucher*innen verstehen, inwiefern und in welcher Höhe sie von den Preisbremsen profitieren und ob alles mit rechten Dingen zugeht“, betont Lorenz Bücklein.

Wer mit den Ankündigungen des Versorgers nicht klar kommt, andere Konditionen beim Anbieter aushandeln möchte oder beim Wechsel Unterstützung braucht, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Dort prüfen die Expert*innen, ob die mitgeteilten Entlastungen korrekt berechnet wurden, ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist oder rechtliche Schritte gegen den Anbieter möglich sind.

Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.