Alle Jahre wieder: So schön es wäre, wenn alle Geschenke unterm Weihnachtsbaum den Nagel auf den Kopf treffen, so sicher kann man sein, dass nach dem Fest die Reklamation und der Umtausch einiger Präsente beginnt.
Geschenk-Gutschein: Auf Fristen achten!
Um die Lieben nicht mit einem unpassenden Geschenk zu enttäuschen, greift mancher gleich zu einem Gutschein. „Beim Kauf sollte hier auf eine etwaige Befristung geachtet werden“, rät Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch wenn auf dem Gutschein keine Frist vermerkt ist, kann dieser nicht immer unbegrenzt eingelöst werden. Bei Gutscheinen gilt im Regelfall die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Es gibt aber auch Gutscheine mit kürzeren Fristen, eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam.
Geschenke umtauschen: Das sind Ihre Rechte
Wer doch zu einem Geschenk aus dem Geschäft greift, denkt, dass es zur Not doch einfach umgetauscht werden kann. Doch so einfach ist das nicht immer, da es kein generelles Umtauschrecht gibt. „Viele Händler sind zwar meist sehr kulant, dennoch sollte man bereits beim Kauf klären, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückgabe möglich ist“, empfiehlt Saupe. Wenn die gekaufte Ware jedoch nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss klemmt, haben Sie klare Rechte. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche bei Händlern geltend zu machen.
Online-Shopping: 14-tägiges Widerrufsrecht gilt nicht immer
Wer Geschenke lieber online shoppt, hat eine reguläre gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Oft werden dann auch Eintrittskarten für Konzerte oder Sportveranstaltungen verschenkt. „Diese können dann allerdings nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden“, informiert Saupe. Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht bei Onlinekäufen gibt es beispielsweise auch bei Artikeln, die auf individuellen Wunsch angefertigt wurden. „Damit die Geschenke auch rechtzeitig unter dem Baum landen können, sollten darüber hinaus etwaige Liefer- und Paketlaufzeiten beachten werden“, so Saupe weiter.
Bei allen Fragen und Problemen hilft die Verbraucherzentrale Sachsen im gesamten Freistaat. Die Beratungsstellen sind auch zwischen Weihnachten und Silvester für alle Ratsuchenden geöffnet.