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Klage gegen intransparente Energieabrechnungen

Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Stadtwerke Leipzig wegen Verletzung von Hinweispflichten

Bild von bertholdbrodersen auf Pixabay

Die Energiemärkte sind seit der Krise 2021 stark in Bewegung. Das Preisniveau hat sich zum Jahreswechsel aber etwas entspannt. „Ein Anbieterwechsel kann sich derzeit lohnen“, weiß Lorenz Bücklein, Teamleiter Energie, zu berichten. „Wann ein bestehender Vertrag gekündigt werden kann, muss durch Anbieter zum Beispiel in einer Jahresabrechnung einfach und verständlich dargelegt werden.“

Genau dieser Pflicht sind die Stadtwerke Leipzig laut der Verbraucherzentrale Sachsen nicht nachgekommen. Nach Auffassung der Verbraucherschützer*innen verstoßen die Stadtwerke Leipzig damit gegen gesetzliche Pflichten und eine verbraucherschützende Vorschrift. Daher hat die Verbraucherzentrale Sachsen nach erfolgter Abmahnung Klage auf Unterlassung erhoben. Den Stadtwerken Leipzig soll es untersagt werden, Kund*innen mit Stromlieferungsvertrag im Tarif „L-Strom.bestpreis“ Rechnungen zu erteilen, in denen der nächstmögliche Kündigungstermin und die Kündigungsfrist nicht hinreichend einfach und verständlich ausgewiesen sind.

Im vorliegenden Fall haben die Stadtwerke Leipzig eine Endkundin mit einem Stromlieferungsvertrag im Tarif „L-Strom.bestpreis“ erst im letzten Satz ihres Abrechnungsschreibens vom 24.05.2023 im kleingedruckten Fließtext, in grauer Schrift und nach den diversen allgemeinen Hinweisen und Pflichtangaben auf den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist hingewiesen. Diesen Hinweis hat die Kundin übersehen und dadurch die Kündigungsfrist verpasst. Deswegen musste der Vertrag ungewollt weitergeführt werden.

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welche Angaben und Hinweise in Rechnungen für Energielieferungen einfach und verständlich für die Endkund*innen enthalten sein müssen. „Immer wieder verstoßen Energieversorger und -lieferanten gegen diese Pflichten und verstecken notwendige Hinweise. Das kann zur Folge haben, dass Verbraucher*innen wichtige Fristen nicht kennen, Hinweise übersehen und deswegen Rechtsverluste erleiden. Das wollen wir im vorliegenden Fall so nicht hinnehmen“, führt Micaela Schwanenberg, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen, abschließend aus.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Verbraucher*innen, Abrechnungen ihrer Energieanbieter genau zu überprüfen oder durch die Rechtsexpert*innen prüfen zu lassen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 2929 möglich.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.