In Sachsen erhalten viele Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen oder deren Betreuungspersonen Post von ihren Pflegeeinrichtungen. Sie kündigen weitere Entgelterhöhungen an. Damit wird der monatliche Eigenanteil für die Bewohner steigen. Erhöhungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Doch nicht alle Entgelt-Erhöhungen sind rechtmäßig und begründet.
„Immer mehr Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen können ihre Eigenanteile nicht mehr aus eigenen Mitteln begleichen und sind dann darauf angewiesen, Hilfe zur Pflege zu beantragen und in Anspruch zu nehmen“, erklärt Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie rät Betroffenen deshalb, die Ankündigungsschreiben und die Forderungen der Pflegeeinrichtung genau zu prüfen.
Die Rechtsexperten der Verbraucherzentrale können Betroffene dabei unterstützen, ihre Ansprüche und Interessen durchzusetzen. Sinnvoll ist es auch, sich bereits vor einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten und Heimverträge vor Vertragsschluss prüfen zu lassen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Aktionsmonate Pflege und Vorsorge: Im gesamten Freistaat warten aktuell spannende, kostenfreie Infoveranstaltungen auf Interessierte. Außerdem beraten die Verbraucherschützer alle Betroffenen bei Problemen mit Pflegeheimverträgen. Mehr Infos und alle Termine: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/aktion-pflege