Weil das Interesse so hoch und die Fragen so vielfältig sind, schaltet die Verbraucherzentrale Sachsen mit dem heutigen 17. Mai 2023 eine zusätzliche Telefonnummer in Sachen Härtefallhilfe für Öl und Co. frei. Unter 0341-22 90 44 22 können Interessierte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Termine in den 18 Beratungseinrichtungen vereinbaren, um die Härtefallhilfe gemeinsam mit den Verbraucherschützer*innen zu berechnen und auch zu beantragen. Diese Dienstleistung ist insbesondere für all diejenigen gedacht, die den Online-Antrag nicht selbst stellen können oder wollen. Dank Förderung durch die Staatsregierung ist diese Unterstützung einmal pro Haushalt kostenfrei möglich.
Es betrifft alle Haushalte, die im Verlauf des Jahres 2022 die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks für ihr Eigenheim bezogen haben und demnach nicht von der Gas- und Strompreisbremse profitieren konnten.
Zum Gespräch in einer der 18 Beratungseinrichtungen müssen Verbraucher*innen bestimmte Unterlagen vollständig mitbringen. Dazu zählen unter anderem:
- Personalausweis für ein digitales Foto
- Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
- Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung
- Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
- Steueridentifikationsnummer
- Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
- IBAN für die spätere Auszahlung
- Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind
Diese Termine können auch online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.
Wer hingegen Fragen zum Wechsel der Heizung, energetischer Sanierung im Allgemeinen oder zu künftiger Förderung von Maßnahmen hat, ist bei der unabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentralen richtig. Unter 0800-809 802 400 können Termine vereinbart werden. Hier wird allerdings NICHT zur sächsischen Härtefallhilfe informiert.