Deutschland will bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral wirtschaften. Um dieses Ziel rechtzeitig zu erreichen, muss der Verkehrssektor, der für ein Viertel des deutschen CO 2 - Ausstoßes verantwortlich ist, seine Emissionen entscheidend senken.
Aus diesem Grunde hat die Merkel-Regierung 2015 die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) eingeführt. Diese erlaubt es Unternehmen, Verschmutzungszertifikate von Marktteilnehmern zu kaufen, die nachhaltig wirtschaften. Seit 2022 profitieren von dieser Maßnahme neben Haltern von Elektrofahrzeugen auch Betreiber von Firmenflotten und öffentlich zugänglichen Ladestationen. Sie können eine sogenannte THG-Prämie beantragen und ihre Einnahmen beträchtlich steigern.
THG-Quote – was ist das genau?
Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, mit dem Berlin versucht, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor signifikant zu senken. Dabei werden große Verschmutzer in die Pflicht genommen.
In der Regel handelt es sich um Mineralölkonzerne, die einen gewissen Anteil ihrer Produkte nachhaltig herstellen müssen. In diesem Jahr beläuft sich die Nachhaltigkeits-Quote auf 9,25 Prozent. Bis 2030 steigt der Beitrag schrittweise auf 25 Prozent an. Im Falle eines Nichterreichens werden den Unternehmen hohe Strafzahlungen auferlegt.
Es besteht die begründete Annahme, dass die meisten Konzerne dieses Ziel nicht erreichen werden. Es ist ihnen allerdings erlaubt, über den Kauf von Verschmutzungszertifikaten die drohenden Strafen zu umgehen. Die damit verbundenen Gelder kommen Verkehrsteilnehmern zugute, die die Elektromobilität vorantreiben. Die THG-Prämie kann dabei bequem online unter emovy.de beantragt werden.
Was bezweckt Berlin mit der THG-Quote
Die Ziele, die mit der THG-Quote verbunden sind, sind klar definiert:
- Sukzessive Verbilligung von elektrischen Antrieben.
- Schrittweise Verteuerung fossiler Treibstoffe.
- Eindämmung des überbordenden Verkehrsaufkommens.
- Beschleunigter Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Wer profitiert von der THG-Prämie?
Die THG-Prämie kommt Haltern von Elektrofahrzeugen aller Art zugute. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wurde. Sie wird sowohl für Privatwagen als auch für Nutzfahrzeuge und Dienstwagen ausgezahlt. In der Regel beträgt die THG-Prämie jährlich etwa 300 Euro pro Elektrofahrzeug. Die einzige Bedingung dabei ist, dass der Antrieb rein elektrisch erfolgt – Hybride sind von der Regelung ausgeschlossen.
Zudem kommen Betreiber von Ladestationen in den Genuss der THG-Prämie, sofern die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich ist. Halter von Firmenflotten können somit doppelt kassieren, sofern sie sowohl die Fahrzeuge anmelden als auch ihre Ladestation. Für Ladepunkte werden rund 15 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Falls die Stromtankstelle aus einer Photovoltaikanlage gespeist wird, kann mit etwa dem doppelten Betrag kalkuliert werden.
Wie ist der Quotenhandel strukturiert?
Im Grunde könnte jeder Berechtigte seine Prämie direkt mit den Konzernen aushandeln. Dies würde aber einen zu großen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Daher sind spezialisierte Vermittlungsunternehmen wie emovy zwischengeschaltet. Diese sammeln die Anträge ihrer Kunden und schicken sie gebündelt ans Bundesumweltamt. Dort werden die Anträge geprüft und, sofern ein Anspruch besteht, in Zertifikate umgewandelt.
Die Behörde schickt die Zertifikate an die Quotenhändler zurück, worauf diese die Dokumente an die Konzerne im Paket verkaufen. Sobald die Unternehmen bezahlt haben, reichen die Händler die Beträge anteilig an ihre Kundschaft weiter und halten eine Bearbeitungsgebühr zurück.
Wie gehen Betreiber von Ladestationen vor?
Die Antragstellung für Ladestationen läuft komplett online ab. Um die Prämie zu erhalten, sind drei Schritte notwendig:
- Die Ladestation wird bei der Bundesnetzagentur registriert, wobei sie den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen muss (siehe unten).
- Der Antrag wird beim Quotenhändler gestellt, wobei die künftigen Auszahlungstermine festgelegt werden.
- Im Anschluss werden die Verbrauchsmengen turnusmäßig, in der Regel nach jedem Quartal, dem beauftragten Vermittler zugesandt.
Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Für die Registrierung bei der Bundesnetzagentur verlangt die Behörde einige Informationen, bei deren Erstellung die Quotenhändler hilfreich zur Seite stehen:
- Verwendetes Steckersystem
- Anzahl der Ladepunkte
- Exakter Standort
- Leistung in Kilowatt
- Public Key
- Angebotene Bezahlsysteme
- Verwendete Authentifizierungsverfahren
- Einverständniserklärung der Bundesnetzagentur
Für welche Ladesäulen wird die THG-Prämie ausgezahlt?
Um in den Genuss der THG-Prämie zu kommen, muss die Ladesäule öffentlich zugänglich sein. In der Regel trifft das auf Ladepunkte zu, die an Supermarktparkplätzen, Hotelparkplätzen oder am Straßenrand positioniert sind. Ladepunkte auf Firmenparkplätzen, die ausschließlich von der Belegschaft genutzt werden, fallen aus der Regelung heraus. Außerdem muss die Ladestelle geeicht und mit Bezahlsystemen bestückt sein, wie sie die LSV vorschreibt.