Das Inkassorecht muss dringend überarbeitet werden, fordert ein Bündnis aus Verbraucherzentralen, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und weiteren Verbänden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen haben Schlupflöcher, die von Inkassounternehmen ausgenutzt werden und Menschen in Deutschland finanziell belasten.
„Beschwerden über Inkassodienstleister landen Jahr für Jahr hundertfach in den Beratungsstellen der Verbraucherschützer. Überhöhte Inkassokosten können besonders für einkommensschwache und überschuldete Menschen zu einer existentiellen Belastung werden“, sagt Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Eine Nachbesserung der vor zwei Jahren durchgeführten Inkasso-Reform ist überfällig. Damals wurden Kernprobleme nicht angefasst. Besonders in der aktuellen Preiskrise wäre das eine deutliche Erleichterung für Viele“.
Einfach verständlicher Kostenrahmen gefordert
Zahlen Konsument*innen eine Rechnung nicht zum vereinbarten Termin, können zusätzlich zur Geldforderung auch die Kosten der Rechtsverfolgung durch einen Inkassodienstleister verlangt werden. Die Regelungen dafür sind jedoch kompliziert und kaum verständlich. Ein besonders drängendes Problem: Inkassokosten dürfen so hoch sein, wie sie ein Anwalt für eine Beauftragung einmal erheben darf. Das steht jedoch insbesondere beim massenhaften automatisierten Versand von Inkassoschreiben nicht im Verhältnis zum geringen Aufwand.
Das Verbändebündnis fordert daher, für das Inkasso eine eigene Kostenregelung zu schaffen, um Verbraucher*innen vor überhöhten Kosten zu schützen. Das Bundesministerium der Justiz sollte ein Gremium einsetzen, das eine faire Kostenregelung entwickelt.
Keine Bereicherung auf Kosten der Verbraucher*innen
Das Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Inkassodienstleister und Schuldner ist kompliziert und oft kaum verständlich. Verbraucher*innen werden mit Inkassokosten konfrontiert und können nicht prüfen, welche Vergütung zwischen Gläubiger und Inkassodienstleister vereinbart und gezahlt wurde.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Inkassodienstleister beim Erheben von Inkassokosten den konkreten Schaden nachweisen müssen, also die vom Gläubiger an den Inkassodienstleister geleistete Zahlung. Damit soll eine Weitergabe fiktiver Inkassokosten verhindert werden.
„Anbieter dürfen sich nicht auf Kosten ihrer Kundschaft bereichern können. Die anstehende Prüfung der Inkassoregeln durch das Bundesjustizministerium sollte endlich genutzt werden, um das Inkassorecht fair und transparent zu gestalten“, so Neumerkel.