Ratgeber

sachsen-net.com

Arbeitslosenquote in Sachsen: Arbeitsmarkt-Krise bremst Herbst-Aufschwung

Bild von Sebastian_127 auf Pixabay

Der für 2022 gewünschte Herbst-Aufschwung in Sachsen lässt weiter auf sich warten. Grund dafür ist die wachsende Verunsicherung in weiten Teilen der Wirtschaft. Der anhaltende Ukraine-Krieg, die Energiekrise und die Corona-Pandemie – sie alle haben Auswirkungen auf die Entwicklung des sächsischen Arbeitsmarktes. Wie dieser genau aussieht und was Betroffene bei einer drohenden Kündigung tun können? Wir verraten es in diesem Artikel.

Der sächsische Arbeitsmarkt in Zahlen

Mit über 4 Millionen Einwohnern ist Sachsen das siebtgrößte Bundesland Deutschlands. Misst man die Wirtschaftsleistung in Form des Bruttoinlandsprodukts, ordnet sich das ostdeutsche Bundesland im Mittelfeld ein. Insgesamt liegt der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung bei 59,7 %. Wirft man einen Blick auf die letzten Entwicklungen der Arbeitslosenquote, wird schnell klar: Der Arbeitsmarkt zeigt sich momentan verhalten. Die Arbeitslosenquote in Sachsen liegt im Oktober 2022 laut Statista bei 5,7 %. Im Vergleich zu den vorherigen beiden Monaten ist dies zwar eine leichte Verbesserung, doch für Wirtschaftsexperten nicht wirklich ein Grund zur Freude. Knapp ein Jahr vorher erreichte Sachsen mit einer Arbeitslosenquote von 5,1 % (November 2021) den niedrigsten Wert von Oktober 2020 bis Oktober 2022. In den folgenden Monaten stieg die Quote wieder ein wenig an, erreichte – gemessen im Zwei-Jahres-Zeitraum – jedoch erst im August 2022 mit 5,9 % ihren Höhepunkt.

Wer aktuell eine Ausbildung sucht, findet in Sachsen viele Angebote. Schließlich sitzen hier einige große Unternehmen. Ein bekannter Vertreter ist das DHL Drehkreuz Leipzig. Interessierte können zwischen mehreren Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen wählen. Noch bis Ende Februar 2023 kann man sich bei DHL Leipzig bewerben. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung sind die Chancen am Arbeitsmarkt um einiges besser als ohne. All diejenigen, die sich nach ihrem Schulabschluss weder für ein Studium noch für eine Ausbildung entschieden haben, können dies immer noch nachholen. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss haben sogar einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Förderung. Ansprechpartner sind die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Unternehmen zeigen sich bei Besetzung von Stellen zurückhaltender

Es ist ein harter Sommer, der hinter Sachsen liegt. So ist die Arbeitslosenquote von Juli auf August erneut angestiegen – von 5,6 % auf 5,9 %. Klaus-Peter Hansen, Regionaldirektor der Bundesagentur für Arbeit, hat eine Vermutung, woran das liegen könnte: Einerseits würden sich viele junge Menschen nach dem Ende von Schule oder Ausbildung zunächst arbeitslos melden. Andererseits seien die Betriebe noch „im Ferienmodus“ gewesen. Neueinstellungen hätte es deshalb oft erst nach den Sommerferien gegeben. Ein weiterer Faktor seien Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, welche sich arbeitslos melden. Inzwischen würden mehr als 23.000 erwerbsfähige Frauen und Männer aus der Ukraine von den Arbeitsagenturen und den Jobcentern betreut.

Gleichzeitig zeigen sich Unternehmen bei der Besetzung von Stellen zurückhaltender. Das sei nicht verwunderlich, gäbe es für die weitere wirtschaftliche Entwicklung doch zahlreiche Risiken. So spiele nicht nur die Corona-Pandemie weiterhin eine Rolle – auch die Verfügbarkeit sowie die Kosten für Energie und Probleme in den Lieferketten würden es der Wirtschaft schwermachen. Martin Dulig, sächsischer Arbeitsminister, fordert eine vereinfachte Abrechnung von Kurzarbeit bei den aufgelaufenen Corona-Fällen. Dadurch würden die Arbeitsagenturen besser in die Lage versetzt, sich auf Vermittlung, Qualifizierung und einen möglichen Anstieg der Kurzarbeit zu konzentrieren. Denn obwohl die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt einen Dämpfer erhalten habe, sei der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften weiterhin hoch.

Mit Weiterbildungen die eigenen Job-Chancen erhöhen

Was können Arbeitnehmer oder Arbeitsuchende selbst tun, um sich aktiv im Arbeitsmarkt einzubringen? Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) bescheinigt den Sachsen eine gute Qualifizierung. Der Anteil der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren mit mindestens einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder der allgemeinen Hochschulreife liegt bei 94 % und damit über dem deutschlandweiten Durchschnitt von 85 %. Allerdings könne man sich nur dann für den Arbeitsmarkt attraktiv halten, wenn man Wissen, Qualifikationen und Kompetenz von Zeit zu Zeit auffrischt, dessen sind sich Arbeitsmarktexperten sicher. Für die Kosten einer Weiterbildung muss man nicht unbedingt selbst aufkommen. Erfüllt man die notwendigen Voraussetzungen, kann man sich etwa mit Bildungsgutschein oder Weiterbildungsprämie finanziell unterstützen lassen. Nach wie vor hoch ist die Nachfrage beispielsweise in den Bereichen Logistik, Pflege und Handwerk.

In Sachsen, aber auch im gesamten Land, gibt es viele offene Arbeitsstellen. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurde hier mit 1,93 Millionen für das dritte Quartal 2022 ein Rekordwert gemessen. Wie schwer es scheint, gutes Personal zu finden, verdeutlicht Tobias Zimmermann von der Recruiting-Plattform Stepstone: „Der Arbeitsmarkt ist weiterhin auf Rekordniveau. Verglichen mit dem Zeitraum vor Corona verzeichnen wir über 50 Prozent mehr Jobausschreibungen.“

Tipps für Betroffene: Arbeitslosengeld fristgerecht beantragen

Während einige Unternehmen händeringend Personal suchen, melden andere Kurzarbeit an oder bauen sogar Stellen ab. Wer betroffen ist, sollte nicht den Kopf hängen lassen. Für die finanziellen Ausfälle durch den Wegfall des Gehalts springt zunächst einmal die Arbeitslosenversicherung ein. In folgenden Fällen besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld:

  • Sie sind ohne Beschäftigung, aber dazu in der Lage, mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen

  • Sie suchen eine versicherungspflichtige Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen

  • Sie haben sich rechtzeitig arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet

  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit (in der Regel mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert)

Sie sollten unbedingt Tipps zum Arbeitslosengeld beantragen beherzigen. Damit Ihnen keinerlei Nachteile entstehen, müssen Sie sich zum Beispiel rechtzeitig arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden.

Diese Fristen gelten:

  1. Arbeitsuchend melden: Ihnen wurde gekündigt oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert? Melden Sie sich frühzeitig arbeitsuchend, jedoch spätestens 3 Monate bevor die Beschäftigung endet. Bei einer kurzfristigen Kündigung sollten Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend melden. Die Agentur für Arbeit unterstützt in diesen Fällen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Oft kann die drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden.

  2. Arbeitslos melden: Waren alle Bemühungen erfolglos und die Arbeitslosigkeit tritt tatsächlich ein, müssen Sie sich arbeitslos melden. Das geht frühestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich arbeitslos melden, damit Sie finanzielle Nachteile vermeiden können.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des Gehalts, mit mindestens einem Kind steigt es auf 67 % an. Arbeitslosengeld kann zwischen 4 und 24 Monaten bezahlt werden. Für welchen Zeitraum man es erhält, hängt davon ab, wie lange man versicherungspflichtig war und wie alt man beim Entstehen des Anspruchs ist.