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Autos verzieren: Was erlaubt ist - und was verboten

Auto schöner machen - darauf müssen Sie achten

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Gleichgültig, ob Privat- oder Geschäftsauto, Verzierungen an Fahrzeugen sind grundsätzlich erlaubt. Privatleute bevorzugen individuelle Akzente, welche dem Auto eine besonders persönliche Note verleihen. Bei Geschäftsfahrzeugen kann ein geschickt platzierter Aufkleber für zusätzliche Aufmerksamkeit zu Werbezwecken sorgen. Der Gesetzgeber lässt den Tunern und Enthusiasten einen großen Gestaltungsspielraum. Einige Regeln müssen jedoch beachtet werden, damit die Sicherheit des Fahrzeugs nicht leidet. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen für das dezente Aufhübschen von Autos zusammengefasst.

Aufkleber auf der Karosserie

Normale Sticker sind weitestgehend unproblematisch. Text und Bild sollten keine illegalen Inhalte haben. Hetzerische, zu Gewalttaten aufrufende, oder diskriminierende Botschaften fallen nicht unter die Meinungsfreiheit. Hakenkreuze und SS-Runen sind ebenfalls verboten. Darüber hinaus sollte stets darauf geachtet werden, keine unrechtmäßigen Botschaften zu kommunizieren. Ein "Behinderten" oder "Polizei" Aufkleber darf nur verwendet werden, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Ansonsten kann man seinem Gestaltungswillen freien Lauf lassen. Beim Anbringen von Stickern ist man auf dem Blech oder dem Kunststoff auf der sicheren Seite. Es sollten keine Scheinwerfer, keine Signallampen, keine Spiegel und keine Scheiben beklebt werden. Die Kennzeichen sind selbstverständlich ebenfalls für das Bekleben tabu. Dieses sind amtlich vergebene Dokumente, die in keiner Weise verändert werden dürfen. Dennoch gibt es auch für die Kennzeichen interessante Möglichkeiten des optischen Tunings. Mehr darüber in dem Abschnitt weiter unten. Darüber hinaus sind die Art und die Menge der verwendeten Aufkleber auf der Karosserie aber gleichgültig.

Folierung und Lackierung

Mit der Folierung und der Lackierung kann seinem Fahrzeug eine besonders individuelle Note gegeben werden. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Jedoch gilt es beim optischen Neugestalten der Außenfarbe auf Folgendes zu achten: Vollflächige, stark reflektierende Oberflächen sind nicht erlaubt. Es ist daher nicht möglich, sein Auto vollständig in Spiegelglänzender Gold- oder Silberfolie einzuhüllen. Das Ergebnis wäre eine zu stark reflektierende Oberfläche, die bei Sonnenschein andere Verkehrsteilnehmer blendet. Hier hilft eine Beratung mit dem Fachbetrieb. Professionelle Lackierer oder Folierer wissen genau, welche optischen Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland legal sind und welche nicht. Es ist daher immer ratsam, sich vor Auftragsvergabe mit der Rechtslage auseinanderzusetzen.

Aufkleber auf Scheiben

Scheiben dienen dazu, dem Fahrer einen möglichst ungestörten Blick nach außen zu geben. Aufkleber können deshalb an ungünstigen Stellen zu einer Behinderung dieser Sicht führen. Dennoch ist das Bekleben von Front- und Heckscheibe in Maßen erlaubt. An Frontscheiben ist der sogenannte "Grünkeil" sehr beliebt. Er dimmt das Sonnenlicht ab und senkt damit die Belastung der Augen von Fahrer und Beifahrer. Darüber hinaus ist unter folgenden Bedingungen das Bekleben der Frontscheibe erlaubt:

  • Der Aufkleber darf die Größe von 0,1 m² nicht überschreiten.
  • Die Aufkleber dürfen nicht im direkten Sichtbereich des Fahrers aufgebracht werden.
  • Es dürfen maximal 25 % der Scheibe abgeklebt werden.
  • reflektierende Aufkleber sind genehmigungspflichtig.

Mit der Beschränkung auf 10 x 10 cm² sind beispielsweise Vignetten oder Umweltzonen-Aufkleber abgedeckt. Die Beklebung des oberen Scheibenrandes ist legal. Man findet dies beispielsweise bei Rettungsfahrzeugen, Feuerwehren oder Notarzt-Einsatzfahrzeugen. Doch auch Werbeschilder können so noch im legalen Rahmen auf die Scheibe geklebt werden.

Gleiches gilt für die Heckscheibe. Das Bekleben des oberen Scheibenrandes ist zulässig. Ein vollflächiger Werbeaufkleber ist hingegen unzulässig. Gegebenenfalls sollte man sich über eine geplante Beklebung der Heckscheibe von einem Fachmann beraten lassen.

An Polizei- und anderen Einsatzfahrzeugen sind reflektierende Aufkleber üblich. Auf Privatfahrzeugen sind sie hingegen in den meisten Fällen verboten. Im Zweifelsfall kann ein Besuch beim TÜV oder örtlichen Straßenverkehrsamt für die notwendige Rechtssicherheit sorgen.

Tönungsfolie an Scheiben

Das Abdunkeln der Scheiben ist nur an den hinteren Seitenfenstern sowie der Heckscheibe erlaubt. Frontscheibe und vordere Seitenscheiben müssen klar bleiben. Es gibt jedoch auf für diese Bereiche Möglichkeiten der dezenten Abdunkelung. Für die Tönungsfolie der Scheiben muss eine gültige ABE vorliegen. Die Verwendung einer nicht genehmigten Tönungsfolie kann zum Erlöschen der gesamten ABE des Fahrzeugs führen. Das kostet 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Ergänzungen an der Beleuchtung

Vor einigen Jahren war es Mode, den Boden unter dem Fahrzeug mit einer zusätzlichen Nebelschlussleuchte anzustrahlen. Das sollte dem Auto eine Art "fliegenden Effekt" geben. Leider gelten in Deutschland sehr strenge Regeln, was die aktive und passive Beleuchtung an einem Fahrzeug angeht. Grundsätzlich verboten sind diese "Unterbodenbeleuchtungen" zwar nicht. Sie dürfen aber nur eingeschaltet sein, wenn das Fahrzeug steht. Es ist ein interessantes Gimmick, welches sich beispielsweise gut mit der Türöffnung kombinieren lässt. Gleiches gilt für eine zusätzliche Beleuchtung der Türgriffe. Sobald das Auto aber fährt, müssen diese zusätzlichen Leuchtmittel ausgeschaltet sein.

Inzwischen stehen den Hobbytunern gerade bei der Signalbeleuchtung zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten offen. Neben der Beleuchtung von Unterboden und Türgriff sind auch Leuchten für die Türen sehr beliebt. Dank der innovativen LED-Technik stehen heute Leuchtbänder zur Verfügung, welche an der Innenkante der Tür anbringbar sind. Diese sehen nicht nur gut aus, sie haben auch einen zusätzlichen Sicherheitsaspekt. Die LED-Streifen gehen an, sobald die Tür geöffnet wird. In der Dunkelheit herannahende Fahrzeuge sehen dieses Licht und können so auf die sich öffnende Tür reagieren. Ein weiteres Gimmick ist die Punktbeleuchtung des Unterbodens beim Öffnen der Tür. Meistens werden dafür die Logos des Fahrzeugherstellers verwendet. Diese Features lassen sich aber beliebig konfigurieren. Ganz ohne Zweck ist diese Zusatzlampe ebenfalls nicht. Die aussteigenden Personen sehen damit, ob der Boden außerhalb des Fahrzeugs nass, trocken oder schlammig ist. Diese Lampen sind in der Regel legal, man sollte aber stets auf die ABE achten.

Im Innenraum hat der Hobbytuner eine wesentlich größere Gestaltungsfreiheit. Ob Lichtstreifen am Armaturenbrett und den Seitenverkleidungen, Fußraumbeleuchtung oder geänderter Tachometer - hier ist der Gesetzgeber sehr großzügig. Die Funktion der Signallampen muss stets erhalten bleiben und es darf von den Zusatzbeleuchtungen keine Blendwirkung ausgehen. Solange man das beachtet, kann man sich seinen Innenraum frei gestalten.

Felgen und Radkappen

In den USA sind die Gesetze zum optischen Tuning wesentlich lockerer als hierzulande. Was dort an Radkappen und Felgen verfügbar ist, das ist schon spektakulär. Nicht nur selbst leuchtende Radkappen sind verfügbar. Diese können sogar animierte Clips während der Fahrt abspielen. Solches ist in Deutschland leider verboten. Lichter an einem Auto müssen nach vorne weiß, zur Seite orange und nach hinten in rot leuchten. Animationen sind nur im begrenzten Umfang legal. Besonders beliebt sind beispielsweise heute die Blinker als Lauflichter. Für Felgen und Radkappen bleibt es aber bei den Produkten mit gültiger ABE. Glücklicherweise ist auch diese Auswahl heute groß genug, sodass jeder die Radverzierung nach seinem Geschmack bekommen kann.

Kennzeichen Tuning

Das Kennzeichen an sich ist für Tuningmaßnahmen tabu. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, das Nummernschild in ein optisches Tuningkonzept mit einzubinden. Dazu stehen zwei Möglichkeiten offen:

  • Nummernschild als Aufkleber
  • selbst leuchtendes Nummernschild.

Das Nummernschild als Aufkleber kam in den 1970er-Jahren in Mode. Es wurde für besonders flache Sportwagen und Coupés entwickelt. Das Nummernschild steht damit nicht mehr senkrecht im Fahrtwind, sondern stört die Aerodynamik und die Optik des Fahrzeugs nicht mehr. Aufkleber-Nummernschilder sind besonders unproblematisch, da sie keine zusätzliche Beleuchtung benötigen. Anders ist es am Heck, doch dafür gibt es auch Lösungen.

Das selbst leuchtende Nummernschild besteht aus einem Leuchtkasten und einem davor geschraubten Nummernschild auf Acrylglas. Das Kennzeichen ist halbtransparent. Die weißen Bereiche dienen als Diffusor. Die Nummern selbst sind undurchsichtig und schwarz. Das Schild wird so bei Nacht besonders gut sichtbar. Es erhöht damit die passive Sicherheit des Fahrzeugs. Seine Installation ist recht einfach. Es wird an die vorhandene Verkabelung der Nummernschild- Beleuchtung angeschlossen - fertig. Der Handel bietet hierzu sehr interessante Kombi-Lösungen an. Neben dem selbstleuchtenden Nummernschild haben diese All-In-One Features auch die Rückwärtskamera und Abstandssensoren installiert. Das macht sie zu idealen Nachrüstlösungen für ältere Fahrzeuge.

Für Einsatzfahrzeuge stehen Nummernschildhalter mit zusätzlicher blauer LED-Blitzlampe zur Verfügung. Diese sind frei verkäuflich. Ihre Verwendung ist für Privatpersonen jedoch illegal. Sondersignale sind ausschließlich amtlichen oder beauftragten Organisationen erlaubt.


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