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Balkonkraftwerke werden durch das neue Solargesetz noch wirtschaftlicher

Bild von Franz Bachinger auf Pixabay (KI generiert)

Die Bundesregierung stand lange unter Druck! Geben doch internationale Verpflichtungen im Rahmen der G7 und der Europäischen Union (EU) unmissverständlich vor, dass bis zum Jahre 2030 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden muss. Bis 2045 soll sogar komplett klimaneutral gewirtschaftet werden. Berlin setzt bei der Umsetzung dieser Ziele neben Windkraft und Bioenergie vornehmlich auf Photovoltaik (PV).

Daher ist es zu begrüßen, dass vor Kurzem, nach acht Monaten intensiver Debatten in den Ausschüssen des Bundestags, mit dem Solarpaket 1 ein umfassendes Gesetzeswerk verabschiedet wurde, mit dem bürokratische Hindernisse fallen und sich der flächendeckende Ausbau der Technologie beschleunigt.

Das Gesetzespaket, dem Ende des Jahres ein zweites folgen soll, begünstigt vor allem Betreiber von Balkonkraftwerken bei der Anschaffung, der Installation und der Inbetriebnahme. Davon profitieren die Millionen Haushalte in Etagenwohnungen, die nun direkt an der Energiewende teilhaben können. Die Regelungen schaffen endlich Klarheit und erleichtern es den interessierten Verbrauchern, ein passendes Balkonkraftwerk zu finden.

Was genau wird unter einem Balkonkraftwerk verstanden?

Unter einem Balkonkraftwerk wird eine Mini-PV-Anlage verstanden, die montagefertig angeliefert wird. Es besteht aus bis zu vier Modulen und einem Wechselrichter. Zudem enthält der Lieferumfang ein Befestigungssystem und alle Kabel, Stecker und Schrauben, die zur Installation benötigt werden.

Die Anlage ist so konzipiert, dass es zur Inbetriebnahme keines Fachbetriebs bedarf. Wer den Anweisungen des Herstellers Folge leistet, ist mit der Anbringung nicht überfordert.

Wie funktioniert eine Mini-PV-Anlage?

Ein Stecker-Solargerät arbeitet nach derselben Funktionsweise wie eine PV-Anlage, die fix auf dem Dach installiert ist. Die Paneele fangen die Sonnenstrahlen auf und produzieren Gleichstrom.

Der Wechselrichter, das Herz der Anlage, wandelt diesen in Wechselstrom um. Mit diesem lassen sich handelsübliche Elektrogeräte wie die Waschmaschine, der Kühlschrank, die Kaffeemaschine und der Fernseher betreiben. Zudem ist es die Aufgabe des Wechselrichters, die Einspeisung ins Hausnetz zu kontrollieren, sodass es zu keinen Überlastungen kommt und Kurzschlüsse ausgeschlossen sind.

Sobald die Halterung angeschraubt ist und die Module und der Wechselrichter zusammengesteckt sind, wird das Balkonkraftwerk über ein Stromkabel mit dem Hausnetz verbunden. Der selbst produzierte Strom wird bevorzugt benutzt, sodass der Stromzähler langsamer läuft und die Stromrechnung spürbar niedriger ausfällt. Wer sich dazu entschließt, eine Solarbatterie anzustecken, kann den tagsüber generierten Strom auch nachts nutzen.

Wann lohnt sich ein Balkon-Solarkraftwerk?

Eine Mini-PV-Anlage stiftet in jedem Fall Sinn. Einerseits wird damit nachhaltig saubere Energie erzeugt, deren Gewinnung weder Ruß noch giftige Treibhausgase in die Atmosphäre abgibt. Dadurch reduziert sich der eigene ökologische Fußabdruck merklich.

Ein Balkonkraftwerk macht sich überdies im Geldbeutel bemerkbar. Die Ersparnis steht allerdings mit der Dimensionierung der Anlage sowie mit dem Stromverbrauch des betreffenden Haushaltes in engem Zusammenhang, sodass es schwierig ist, allgemeingültige Zahlen in Euro zu veröffentlichen.

Es ist aber möglich, über Erfahrungswerte Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Vorzüge kleiner Solaranlagen zu ziehen, schließlich sind hierzulande schon 300.000 Balkonkraftwerke angeschlossen. Im Schnitt produziert eine Stecker-Solaranlage etwa 40 Prozent des Eigenbedarfs an Strom. Daraus ergibt sich, dass sich die Investition nach drei Jahren amortisiert hat. Danach liefert die Anlage über viele Jahre hinweg kostenlos saubere Energie.

Welche Erleichterungen für Balkonkraftwerke gehen mit dem neuen Solargesetz einher?

Im Zuge von Solarpaket 1 wird das Betreiben eines Balkonkraftwerkes einfacher und ökonomischer. Schon zu Beginn des Jahres 2023 hat die Ampelregierung die Mehrwertsteuer auf alle PV-Produkte und die damit verbundenen Dienstleistungen erlassen. Mit dem neuen Gesetz wird eine Reihe weiterer Vereinfachungen verbindlich. Die wichtigsten werden nachfolgend angeführt.

Steigerung der Leistung

So wurde die Nennleistung auf 800 Watt angehoben. Sie entspricht damit dem Wert, der von der EU vorgegeben ist und in vielen anderen Mitgliedsstaaten schon länger Geltung besitzt. Unter der Nennleistung wird die Strommenge verstanden, die ins Hausnetz eingespeist werden darf.

Außerdem wurde die Modulleistung auf 2.000 Watt erhöht. Bei PV-Anlagen ist es üblich, die Modulleistung höher zu dimensionieren als die Einspeisung. So kann auch bei schlechtem Wetter ausreichend Sonnenstrahlung aufgefangen und verarbeitet werden. Der Wechselrichter sorgt dafür, dass nie mehr als die erlaubten 800 Watt das Hausnetz erreichen.

Vereinfachte Anmeldung

Bisher musste ein Balkonkraftwerk sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Jetzt ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der nationalen Behörde verpflichtend. Das Prozedere wurde vereinfacht und die Anmeldung nimmt online künftig nur noch wenige Minuten in Anspruch.

Erleichterungen für Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen

Künftig kann ein Vermieter oder eine Hausgemeinschaft die Installation eines Balkonkraftwerkes nicht mehr verbieten. Dies gilt, wenn bei der Anbringung nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. Die Rechte von Besitzern von Balkonkraftwerken werden dadurch entscheidend gestärkt.

Zähleraustausch entfällt

Um ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen, muss der örtliche Netzbetreiber einen Zähler mit Rücklaufsperre auf eigene Kosten installieren. Die Verantwortlichen sind jedoch überlastet und es besteht ein riesiger Auftragsstau. Daher darf ein Balkonkraftwerk auch mit alten, rückwärts laufenden Ferraris-Zählern in Betrieb genommen werden.

Anschluss mit einfachem Schuko-Stecker erlaubt

Bis vor Kurzem noch bestand der einflussreiche Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) darauf, ein Balkonkraftwerk nur über eine teure Wieland-Steckdose zu installieren.

Für diesen Vorgang wird ein Fachbetrieb benötigt, sodass die Rentabilität jahrelang entscheidend beschnitten wurde. Böse Zungen behaupten, dass der Lobbyverband damit seine Klientel mit Aufträgen versorgen wollte. Nun hat er eingelenkt und dem Anschluss mittels eines herkömmlichen Schuko-Steckers steht nichts mehr im Wege.

Was ist vor dem Kauf zu beachten?

Bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks ist es wichtig, darauf zu achten, dass von einem seriösen Hersteller gekauft wird, der einen verlässlichen Kundenservice anbietet. Nur Balkonkraftwerke, die eines oder mehrerer der folgenden Siegel vorweisen können, sind in der Regel vertrauenswürdig:

  • CE-Kennzeichen (Conformité Européenne)
  • TÜV-Siegel
  • IEC 61215 oder IEC 61730 ((International Electrotechnical Commission)
  • VDE-Siegel

Wo ist der beste Standort?

Ein Balkonkraftwerk kann nicht nur am Geländer aufgehängt werden. Im Grunde eignet sich jede Fläche, die etwa sechs Quadratmeter groß ist und über genügend Sonneneinstrahlung verfügt. Das kann die Hausfassade oder die Überdachung der Veranda sein. Auch für eine Befestigung am Gartenzaun oder auf dem Garagendach ist eine Stecker-Solaranlage geeignet.

Bei der Wahl des besten Standorts ist zu beachten, dass der höchste Ertrag dann gewährleistet ist, wenn die Module nach Süden zeigen. Bei Haushalten, die morgens und nachmittags am meisten Strom verbrauchen, ist eine Ausrichtung von jeweils zwei Modulen nach Südosten und nach Südwesten sinnvoll. In unseren Breiten empfiehlt es sich, einen Neigungswinkel von 35 Grad zu berücksichtigen.

Es ist weiterhin darauf zu achten, dass während des Tages keine Schatten auf die Module fallen, beispielsweise von Hauswänden, Satellitenschüsseln oder hohen Bäumen. Letztendlich sind sensible Komponenten wie der Wechselrichter, die Steckdose und das Speichersystem vor Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.


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