Ämter und Behörden verlangen in bestimmten Fällen beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente. Doch wer ist befugt, eine solche Übersetzung zu beglaubigen?
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um eine originalgetreue Dokumentenabschrift, deren inhaltliche Richtigkeit amtlich bestätigt ist. Da es sich um eine Übersetzung handelt, ist das Ausgangsdokument in einer Fremdsprache verfasst und wurde anschließend in die erforderliche Amtssprache übersetzt.
Für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung muss ein staatlich vereidigter Übersetzer beauftragt werden. Die Ermächtigung muss durch ein spezielles Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Prüfung nachgewiesen werden, wobei in Deutschland lediglich rund 3 Prozent aller Übersetzer diese Voraussetzungen erfüllen. Die Übersetzung durch einen einfachen Fachübersetzer reicht für diese Dokumentenart nicht aus.
Für eine beglaubigte Übersetzung kann man sich an ein Übersetzungsbüro in Sachsen wenden. Solche Übersetzungen werden häufig in der Geschäftswelt benötigt, aber auch viele Privatpersonen müssen früher oder später eine beglaubigte Übersetzung vorlegen.
Wofür wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
In der Regel müssen folgende Dokumente in beglaubigter Übersetzung bei Ämtern und Behörden vorgelegt werden:
- Ausweispapiere
- Führerscheine
- Bescheinigungen
- Atteste
- Führungszeugnisse
- Ledigkeitsbescheinigungen
- Heiratsurkunden
- Geburtsurkunden
- Adoptionsunterlagen
- Scheidungspapiere
- Gutachten
- Apostillen
- Urkunden
- Verträge
- Statuten
- Handelsregisterauszüge
- Diplome
- sonstige Zeugnisse
Die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung der oben stehenden ausländischen Dokumente wird etwa dann erforderlich, wenn ein Einwanderungsantrag, ein Antrag auf Immatrikulation, eine standesamtliche Heirat oder eine Bewerbung vorliegt.
Woran erkennt man eine beglaubigte Übersetzung?
Für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung benötigt der beeidigte Übersetzer das Originaldokument. Dieses wird durch eine Kopie vervielfältigt, damit sie anschließend an die Übersetzung geheftet werden kann. Um die beglaubigte Übersetzung von anderen Übersetzungen zu unterscheiden, müssen auf dem Dokument folgende Dinge aufgebracht werden:
- Beglaubigungsvermerk
- Stempel/Dienstsiegel
- Unterschrift des beeidigten Übersetzers oder des zuständigen Übersetzungsbüros
Alternativ kann der Beglaubigungsvermerk samt Stempel und Unterschrift auch auf einem Extrablatt beigefügt werden, welches an die Übersetzung geheftet wird.
Wer ist zur Beglaubigung von Übersetzungen befugt?
Zur Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung ist lediglich ein von offizieller Seite berufener und vereidigter Übersetzer befugt. Durch die Anbringung des Beglaubigungsvermerkes samt Stempel und Unterschrift versichert der zuständige Übersetzer, dass das vorliegende Originaldokument eins zu eins mitsamt jeglicher Stempel, Unterschriften und Zeichen übersetzt wurde.
In der Regel werden entsprechend beeidigte Übersetzer vom zuständigen Oberlandesgericht ermächtigt. Der Übersetzer gilt demnach als absolute Vertrauensperson des Gesetzgebers, da er die Richtigkeit der Übersetzung nur dann beglaubigt, wenn diese nachweislich besteht.
Der Beglaubigungsvermerk unter einer Übersetzung wird als einfaches Zeugnis angesehen. Häufig wird auch von einer Legalisation oder legalisierten Übersetzung gesprochen, jedoch setzt dieser Begriff voraus, dass die beeidigte Übersetzung zusätzlich von einem Ministerium apostilliert wurde.
Überbeglaubigte Übersetzungen
Sogenannte überbeglaubigte Übersetzungen werden im Anschluss an die Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beim zuständigen Landgericht geprüft. Diese Überbeglaubigung dient der rechtswirksamen Feststellung oder Bestätigung der Beeidigung des Übersetzers.
Apostillen
In einigen Fällen benötigen Unternehmen und Privatpersonen eine Apostille. Diese kann im Gegensatz zur beglaubigten Übersetzung nicht von einem beeidigten Übersetzer vorgenommen werden.
Bei einer Apostille handelt es sich um eine Bescheinigung über die Echtheit der vorgelegten öffentlichen Urkunde samt Unterschriften, Stempel und Siegel. Eine Apostille kann lediglich in dem Land ausgestellt werden, aus welchem das Originaldokument stammt.
Amtlich beglaubigte Kopien
Wird eine amtlich beglaubigte Kopie eines Dokuments benötigt, so kann dieses in folgenden öffentlichen Stellen vorgenommen werden:
- Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z. B. Gemeindebürgermeister oder Gemeindevorsteher)
- Gerichte
- Notare
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Die Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt, jedoch bestehen Ämter und Behörden häufig auf eine aktuelle Abschrift und beglaubigte Übersetzung eines Dokuments.
Mitunter erkennen zuständige Stellen eine beglaubigte Übersetzung nur an, sofern diese nicht älter als zwei oder vier Wochen ist. Wird eine beglaubigte Übersetzung angefordert, sollte man sich daher im Voraus informieren, wie aktuell das Dokument sein soll.