Neuanfang: Wie geht’s nach der Scheidung weiter?

dana - Montag, 17. September 2018 - 14:03 Uhr
Paul Golla / pixelio.de
Paul Golla / pixelio.de

Den einen lähmt die Scheidung, der andere erwacht durch sie zu neuem Leben. Die Auswirkungen einer Eheauflösung auf die Betroffenen sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Unerheblich jedoch, wie glücklich oder unglücklich Ehegatten mit der Entscheidung zur Trennung sind: Im Nachgang einer Scheidung gibt es unterschiedlichste organisatorische Fragen, denen Sie sich stellen müssen. Unterhalt, Versicherungen, Testament, aber auch das Leben insgesamt bedürfen einer strukturierten Auseinandersetzung.

Welche Ansprüche hat Ihr Ex-Partner? Wie können Sie als Eltern gut für gemeinsame Kinder sorgen? Wie finden Sie sich wieder in der Welt der Singles zurecht?

Finanzielle Fragestellungen nach der Scheidung

Die Trennung kann sich teils erheblich auf die finanzielle Situation der betroffenen Ex-Partner auswirken, egal ob nur einer der ehemaligen Ehegatten das Geld nach Hause brachte oder es sich um eine Doppelverdienerehe handelte. Die nachfolgenden finanziellen Konsequenzen können nach der Scheidung auf Sie zukommen:

  • Ehegattenunterhalt: Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Alter, die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes oder andere Tatbestände können einen Anspruch auf Unterhalt auch nach der Scheidung begründen.

  • Ehegattenerbrecht: Das Erbrecht des Ehegatten endet in der Regel spätestens ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens. Probleme kann es jedoch unter Umständen bei einer Begünstigung im Rahmen eines Testaments ergeben. Hier bedarf es ggf. einer Abänderung oder des Widerrufs.

  • Rentenansprüche: Da in der Regel der Versorgungsausgleich im Zuge der Ehe von Amts wegen durchgeführt wird, können sich die Rentenbezüge nach der Scheidung erheblich verändern.

  • Familienversicherung: Ehepartner, die selbst keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen sowie gemeinsame Kinder können regelmäßig von einer Familienversicherung über den versicherten Partner profitieren. Der Anspruch des Ehegatten endet jedoch mit Rechtskraft der Scheidung, sodass er sich nunmehr selbst versichern muss. Dies ist u. U. bei demselben Versorgungsträger möglich.

  • Wiederheirat: Sie wollen nach der Scheidung erneut heiraten? Beachten Sie dabei, dass insbesondere Unterhaltsansprüche gegenüber Ihrem Ex-Partner verfallen können, da die Unterhaltspflicht auf Ihren neuen Ehegatten übergeht.

Auch steuerlich bringt eine Trennung Änderungen mit sich: Die ehelichen Steuerklassen zu behalten sowie die Zusammenveranlagung sind für das Kalenderjahr, in dem es zur Trennung kam, noch zulässig. In dem darauf folgenden Steuerjahr ist der Steuerklassenwechsel jedoch obligatorisch. Da die Scheidung häufig nach Ablauf dieser Frist rechtskräftig ist, wäre ein Wechsel erst nach dieser mitunter zu spät. Das Finanzamt könnte dementsprechend eine Prüfung der vergangenen Steuerbescheide veranlassen und ggf. Nachforderungen stellen.

Gemeinsame Kinder: Wie den Umgang gestalten?

Sind aus der aufgelösten Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, gilt es neben finanziellen Fragestellungen auch umgangsrechtliche Regelungen zu treffen. Auch trotz Scheidung sind regelmäßig beide Elternteile zum Umgang berechtigt und sogar verpflichtet. Für Eltern bedeutet das oft: Eine vollständige Trennung ist kaum möglich, denn die Auseinandersetzung mit dem Partner ist im Rahmen einer angemessenen Kinderbetreuung häufig nötig. Bei wem sollen die gemeinsamen Kinder wann Zeit verbringen? Wie soll der Umgang in den Ferien geregelt sein?

Das Familienrecht gibt den Eltern dabei keine genauen Vorgaben für die Umgangsregelungen. Sie sind also recht frei bei der Entscheidung für oder wider Wechselmodell oder Residenzmodell. Den gemeinsamen Kindern zuliebe ist eine einvernehmliche Einigung zwischen den getrennt lebenden Eltern anzustreben. Teilen Sie sich zudem das Sorgerecht, gilt es auch, wichtige Entscheidungen bezüglich des Lebens Ihrer Kinder gemeinsam zu treffen.

Eigene Kränkung, Wut auf den Ex und schmerzliche Erinnerungen dann hintanzustellen, um einen angemessenen und kompromissfähigen Kontakt aufrechtzuerhalten, fällt dann nicht immer leicht. Ggf. können Jugendamt, Familienberatungsstellen und Anwalt als objektive Dritte bei der Gestaltung des Umgangs- und Sorgerechts helfen.

Räumen Sie Ihrer Selbstfindung genügend Platz ein

Das Alleinsein nach einer Trennung ist für die meisten Betroffenen ungewohnt. Die vermeintliche Leere können Sie jedoch sinnvoll füllen, um wieder zum eigenen Selbst zurückzufinden, dass in einer Partnerschaft schon einmal verloren gehen kann:

  • Lernen Sie neue Menschen kennen.
  • Treffen Sie sich mit Familie und Freunden.
  • Beleben Sie Hobbies wieder, für die in der Ehe kein Platz mehr war.
  • Tun Sie, was Ihnen gefällt - Sie müssen schließlich nicht mehr auf Ihren Partner Rücksicht nehmen (auf Kinder aber natürlich schon).

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Quelle: Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.