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ARAG Experten über Mitfahrgelegenheiten und Mitfahrbänke

Bild von Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay

Wer kein eigenes Fahrzeug hat, nicht gerne mit Bus oder Bahn unterwegs ist, Tanken gerade zu unerfreulich findet oder einfach Lust auf Kontakt zu anderen Menschen hat, kann sich bei einem Mitfahrdienst eine Mitfahrgelegenheit buchen. Dabei ist die Zahl gewerblicher und privater Anbieter durchaus hoch, man hat also die Qual der Wahl. Welche Anbieter es gibt und worauf man als Mitfahrer achten sollte, erläutern die ARAG Experten.

Organisiertes Mitfahren mit Luft nach oben

Ob beruflich oder privat, es ist eine Win-Win-Situation, bei der alle Beteiligten profitieren und auch noch das Klima geschont wird: Bei Fahrgemeinschaften teilt sich der Fahrer das Benzingeld mit Mitfahrern, die ihrerseits günstiger und manchmal sogar schneller von A nach B kommen. Trotzdem werden Online-Mitfahrzentralen in Deutschland von nur zwei Prozent der Menschen genutzt. Zum Vergleich: In Estland nutzen über 20 Prozent der Menschen zwischen 16 und 74 Jahren private Mitfahrgelegenheiten, in Frankreich oder Irland greifen immerhin zwölf Prozent auf private Fahrdienste zurück.

Rechte und Pflichten

Schließen sich mehrere Personen zusammen, um sich die Kosten einer Autofahrt zu teilen, entsteht dadurch rein rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Absprache zwischen Fahrer und Mitfahrer verlässt den reinen Gefälligkeitsbereich und es werden sowohl Rechte als auch Pflichten begründet. Kann ein vereinbarter Abholtermin z. B. nicht eingehalten werden, so muss der Fahrer die Mitfahrer von seiner Verspätung rechtzeitig unterrichten, damit diese sich um Alternativen kümmern können. Wird ein Termin aus Gleichgültigkeit nicht eingehalten, können sogar Schadensersatzansprüche entstehen, z. B. in Form der Erstattung von Taxikosten. Um Unmut oder Missverständnisse zu vermeiden, raten die ARAG Experten allen Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft, die getroffenen Abmachungen schriftlich zu fixieren und durch Unterschrift zu bestätigen. Wer seinen Fahrdienst über eine App gebucht hat, kann Fehlverhalten des Fahrers oder Mitfahrers auch online melden. Im schlimmsten Fall muss der Gemeldete mit einer Sperre rechnen.

Wer haftet bei einem Unfall?

Laut ARAG Experten haftet der Fahrer bzw. Halter für einen schuldhaft verursachten Schaden, egal ob der Fahrgast unentgeltlich oder gegen Zahlung mitgenommen wurde. Die Halterhaftung geht sogar noch weiter und erfasst auch unverschuldet verursachte Schäden. Diese werden zwar überwiegend durch Versicherungsleistungen, meist der Kfz-Haftpflichtversicherung, gedeckt. Es sind aber Fallkonstellationen denkbar, die nach den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind oder die die im Versicherungsvertrag vereinbarte Deckungssumme übersteigen. Ohne Versicherungsschutz haften Fahrer bzw. Halter persönlich mit dem Privatvermögen. Die ARAG Experten empfehlen daher, für diese Fälle die Haftung so weit wie möglich einzuschränken bzw. auszuschließen. Ein solcher Haftungsausschluss sollte aus Beweisgründen schriftlich fixiert und vom jeweiligen Mitfahrer unterschrieben werden.

Die Rechnung muss stimmen

Soll eine Kostenteilung vereinbart werden, dann muss man bei der Festsetzung der Höhe darauf achten, dass man nicht in den gewerblichen Bereich vordringt. Die Beträge dürfen weder kostendeckend sein, d. h. der Fahrer muss für seinen Anteil selbst aufkommen, noch darüber hinausgehen. Andernfalls müsste der Fahrer z. B. noch ein Gewerbe anmelden und einen Personenbeförderungsschein erlangen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auf vielen Mitfahrportalen ein Rechner enthalten ist, mit dem man einen angemessenen Fahrpreis errechnen kann. Abhängig von Länge und Beschaffenheit der Strecke und dem Fahrzeug kann mit etwa fünf bis sieben Euro pro Person auf 100 Kilometer gerechnet werden.

Wohlfühlfaktor wichtig

Wer eine Mitfahrgelegenheit wahrnimmt, steigt zwar zu fremden Menschen ins Auto, doch an einigen Faktoren lassen sich bereits vorab dubiose Angebote erkennen. So ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Privatperson eine lange Strecke täglich fährt oder mehrmals täglich die gleiche Fahrt hin und zurück angeboten wird. Auch wenn mehr als vier Plätze zur Verfügung gestellt werden, könnte es ums Geldverdienen gehen. In dem Fall ist der Fahrer gewerblich unterwegs und benötigt einen Gewerbe- und Personenbeförderungsschein, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Die ARAG Experten raten, auch auf die Bewertungen anderer Nutzer zu achten, sie können Hinweise zu Fahrverhalten, Freundlichkeit oder Zuverlässigkeit des Fahrers geben.

Mitfahrdienste im Überblick

Der Mitfahrverband e. V. bietet eine gute Übersicht über zahlreiche Mitfahrportale im deutschsprachigen Raum. Da die Sammlung kontinuierlich erweitert wird, kann man sich mit entsprechenden Mitfahr-Angeboten auch dort eintragen lassen. Laut Mitfahrverband besuchen jährlich rund zwei Millionen Nutzer die vom Verband vertretenen Portale, die etwa drei Millionen Angebote und Gesuche für private Mitfahrten enthalten.

Die Mitfahrbank

Je ländlicher es wird, desto schlechter die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier könnte eine Mitfahrbank eine ideale Lösung sein. Diese Bank aus Holz kann von Gemeinden an zentralen Orten oder in der Nähe von Bushaltestellen aufgestellt werden. Das Prinzip: Hinsetzen, Fahrtrichtung anzeigen und auf eine passende Mitfahrgelegenheit warten. Die Bank hat bis zu fünf ausklappbare Schilder mit Ortsnamen in der Umgebung, die von den Wartenden je nach Wunschziel aufgestellt werden können. So wissen vorbeifahrende Autofahrer sofort, wohin der Wartende mitgenommen werden möchte.

Weitere Informationen zum Thema Urlaub unter: www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4062/


Quelle: lifePR