Ein älteres Ehepaar aus Auerbach wollte im letzten Jahr die drohenden Negativzinsen umgehen und nahm eine Beratung bei seinem Kreditinstitut wahr. Ihnen ging es um eine kurzfristige Geldanlage, was sie auch im Gespräch mehrfach betonten. Die Mitarbeiterin des Kreditinstitutes legte den über 80-jährigen zwei Verträge für Sterbegeldversicherungen vor. Im Vertrauen auf ihre Beraterin unterzeichneten beide die Verträge noch vor Ort. Erst viel später wurde ihnen klar, was tatsächlich hinter dem Produkt steckte, das sie für eine kurzfristige Geldanlage hielten.
Sterbegeldversicherung vereinen in der Regel Eigenschaften einer Lebensversicherung mit der einer Risiko-Lebensversicherung. Wird ein bestimmtes Ablaufdatum erreicht, wird eine angesparte Summe ausbezahlt. Verstirbt die versicherte Person vor Erreichen dieses Ablaufdatums, wird hingegen eine Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Nicht selten liegen die Auszahlungssummen unterhalb der eingezahlten Beiträge. Das ist auch nicht verwunderlich, denn Versicherungsverträge sind mit verschiedenen Kostenfaktoren belastet.
Für eine kurzfristige Geldanlage sind sie deshalb höchstens in Ausnahmefällen geeignet. Hinzukommt, dass es sich bei einer Sterbegeldversicherung, wenn überhaupt, nur teilweise um eine Geldanlage handelt. Verkaufsargument ist vor allem die Bewältigung von Beerdigungskosten. Wer über ausreichend Rücklagen verfügt, braucht eine solche Versicherung also meistens gar nicht. Ganz besonders überflüssig ist so ein Vertrag aber, wenn man schon einen solchen in ausreichender Höhe hat, wie es bei den beiden Betroffenen der Fall ist.
Die Eheleute fühlten sich falsch beraten. Doch trotz Unterstützung durch die Verbraucherzentrale und der Anrufung einer Schlichtungsstelle, konnte keine Einigung herbeigeführt werden. „Vor diesem Hintergrund möchten wir Verbraucherinnen und Verbrauchern noch einmal eindringlich raten, schon vor dem Vertragsabschluss in unsere Beratung zu kommen. Manche Entscheidungen lassen sich einfach nicht mehr rückgängig machen, aber durch eine unabhängige Beratung verhindern!“, so Heike Teubner, die zuständige Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach.
Beratungen rund um notwendige Versicherungen und Widerrufsmöglichkeiten bietet die die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.