Weil das OLG Düsseldorf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage als hoch eingeschätzt hat und der Anbieter Revision gegen den Erfolg der Verbraucherschützer*innen eingelegt hat, entscheidet nun der Bundesgerichtshof. In der mündlichen Verhandlung am 28. September um 14:30 Uhr geht es zwischen der RCI Banque S.A. und der Verbraucherzentrale Sachsen darum, ob der Vermieter von Batterien für E-Fahrzeuge ein Recht hat, diese aus der Ferne abzuschalten.
Nicht nur die Verbraucherzentrale Sachsen, sondern auch das Oberlandesgericht Düsseldorf und zuvor das Landgericht Düsseldorf sahen in dem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung von Verbraucher*innen. Der Anbieter wollte sich durch die strittige AGB-Klausel im Fall einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung das Recht einräumen, die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie nach einer Ankündigungsfrist zu sperren. Somit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen.
„Ob auch der Bundesgerichthof dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters einschätzt, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt, wird sich zeigen“, sagt Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen mit Blick auf die anstehende Verhandlung.
Die Verkündung des Urteils hat der BGH für Ende Oktober angekündigt.