Knapp 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich laut Deutschem Freiwilligensurvey (FWS) ehrenamtlich. Ehrenamtler bereichern ohne Frage die Gesellschaft. Welche Einsatzbereiche es gibt, wie Ehrenamtler versichert sind und wie sie Steuern sparen, haben die ARAG Experten anlässlich des Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember in einem Überblick zusammengestellt.
Ehrenamt in Zahlen
Knapp 40 Prozent der Wohnbevölkerung Deutschlands ab 14 Jahren engagiert sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl. Die meisten Menschen engagieren sich im Bereich Sport und Bewegung (13,5 Prozent), gefolgt von Kultur und Musik mit 8,6 Prozent und dem sozialen Bereich (8,3 Prozent). Der Anteil von Frauen und Männern ist in etwa gleich bei rund 40 Prozent. Am engagiertesten sind die Altersgruppen der 30- bis 49-Jährigen (44,7 Prozent) und der 14- bis 29-Jährigen, wo der Anteil der Engagierten bei 42 Prozent liegt.
Das passende Ehrenamt finden
Ob im Sport, in Schulen, im Umwelt- oder Tierschutz, in der Politik oder im Rettungsdienst – wer sich freiwillig engagieren möchte, findet vermutlich zahlreiche lokale Angebote in der eigenen Region. Eine erste Adresse dafür kann das Bürgeramt vor Ort sein. Wer lieber online sucht, wird auf der Ehrenamtsseite des Bundesinnenministeriums fündig. Auf dieser bundesweiten Plattform sind zahlreiche Ehrenamt-Portale und Angebote der Bundesländer zusammengefasst. Wer sich außerhalb von Beruf und Schule engagieren möchte und ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr einlegen möchte, dem raten die ARAG Experten zu einem Blick auf die Angebote des Bundesfreiwilligendienstes.
Unfallversicherung für ehrenamtliche Arbeit
Wer im Zuge seines freiwilligen Engagements selbst einen Unfall erleidet, erhält laut ARAG Experten in der Regel Leistungen von der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallkasse, wie z. B. Verletztengeld, eine Haushaltshilfe oder Geld für Reha-Maßnahmen. Gesetzlicher Unfallschutz besteht beispielsweise für das Engagement in Kirchen, Hilfsorganisationen und dem Rettungswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Auch wer in Vereinen oder Verbänden ehrenamtlich tätig ist, ist gesetzlich unfallversichert, wenn die Tätigkeit im Auftrag oder mit Zustimmung von Bund, Ländern, Kommunen oder der Kirche stattfindet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass zudem fast alle Länder eine private Sammel-Unfall- und -Haftpflichtversicherung für Ehrenamtler abgeschlossen haben. Wer nicht kraft Gesetzes unfallversichert ist, kann sich freiwillig versichern oder durch seinen Verein versichern lassen.
Haftpflichtversicherung für Ehrenamtler
In der Regel müssen ehrenamtliche tätige Personen nicht für den Schadensersatz aufkommen, wenn sie während der unentgeltlichen Arbeit etwas kaputt machen oder jemanden aus Versehen verletzen. Dann haftet die Versicherung des Trägers, für den man tätig ist. Doch am besten versorgt sind Ehrenamtler, wenn sie eine eigene private Haftpflichtversicherung haben. Denn die haftet nach Auskunft der ARAG Experten auch beim sozialen gemeinnützigen Ehrenamt. Es gibt aber auch Ausnahmen. Nicht versichert sind beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister, Schöffen oder Angehörige der freiwilligen Feuerwehr. Für sie gibt es spezielle Regelungen innerhalb der Gemeinden. Außerdem sind oft die Ansprüche der Organisation, für die man ehrenamtlich tätig ist, nicht in der privaten Versicherung eingeschlossen. Deshalb haben viele Vereine und Wohlfahrtsorganisationen für ihre ehrenamtlichen Helfer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Vermögensschäden abdeckt.
Aufwandsentschädigungen und Steuern
Wer für seine ehrenamtliche Tätigkeit Geld oder einen geldwerten Vorteil als Aufwandsentschädigung erhält, muss darauf grundsätzlich Steuern zahlen. Doch um das Ehrenamt zu stärken, gibt es Ausnahmen. So sind laut ARAG Experten Zahlungen für ehrenamtliche hoheitliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie beispielsweise als kommunaler Wahlbeamter oder Angehöriger der freiwilligen Feuerwehr, steuerfrei. Voraussetzung dabei: Die Aufwandsentschädigung muss von einer öffentlichen Kasse ausgezahlt werden, es darf damit kein Verdienstausfall oder Zeitverlust kompensiert werden und die Höhe der Zahlung muss dem Aufwand entsprechend angemessen sein.
Übungsleiterpauschale
Darüber hinaus können nebenberufliche Übungsleiter wie z. B. Sporttrainer, Chorleiter, Erzieher oder Jugendgruppenleiter Einnahmen von 3.000 Euro im Jahr als Übungsleiterpauschale von der Steuer absetzen. Diese Pauschale erfasst neben dem Aufwand auch Zahlungen für Verdienstausfall und Zeitverlust. Voraussetzung: Die Tätigkeit muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein und muss für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt werden. Das Ehrenamt darf laut ARAG Experten zudem nicht mehr als ein Drittel der Zeit ausmachen, die für einen vergleichbaren Hauptberuf aufgewendet wird.
Ehrenamtspauschale
Eine andere Form der steuerfreien Aufwandsentschädigung ist die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro im Jahr. Sie kann laut ARAG Experten auch mit der Übungsleiterpauschale kombiniert werden, wenn zwei verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten – z. B. als Chorleiter und als Trainer im Sportverein – ausgeübt werden. Auch hier muss es sich um eine echte Nebentätigkeit handeln.
Ehrenamtlerin aus dem ARAG Konzern
Seit 2010 arbeitet Maria Schnelle als Volljuristin bei der ARAG. Und seit 16 Jahren engagiert sich die 43-jährige ehrenamtlich für Opfer von Gewalt. Im Rahmen ihres Rechtsreferendariats kam sie zum Weissen Ring Düsseldorf e. V. – und blieb. Mittlerweile ist sie dort stellvertretende Außenstellenleiterin und kümmert sich gemeinsam mit 25 Kollegen ehrenamtlich um Opfer von sexuellem Missbrauch, Stalking, häuslicher Gewalt und schwerer Körperverletzung bis hin zu Todesdelikten.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...