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Gemeinsamer Aufruf an sächsische Vermieter

Verbraucherzentrale Sachsen und Deutscher Mieterbund - Landesverband Sachsen appellieren zur Antragstellung von Härtefallhilfen

Bild von aymane jdidi auf Pixabay

Seit dem 08. Mai können Anträge auf Härtefallhilfen für Heizöl, Flüssiggas, Pellets und Co. beantragt werden. Von dieser finanziellen Unterstützung sollen auch die sächsischen Haushalte profitieren, die nicht durch die Preisbremsen, insbesondere für Gas, entlastet wurden. Antragsberechtigt sind zum einen Privathaushalte zum anderen Betreiber von zentralen Feuerstätten für mehrere Haushalte, wie Vermieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese müssen die Härtefallhilfen an die Mieter*innen weiterleiten.

„Die aktuellen Betriebskostenabrechnungen zeigen eine deutliche Erhöhung in fast allen Bereichen. Die Menschen müssen trotz Entlastungsmechanismen für ihre Miete mehr Geld bezahlen. Vermieter*innen sind bereits aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gehalten, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Entlastung entsprechend weiterzugeben“, so Anke Matejka, Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes - Landesverband Sachsen.

„Die Energiepreiskrise ist nicht vorbei. Die Lebenserhaltungskosten sind nach wie vor hoch. Insbesondere die Preise für Energie. Umso wichtiger ist es die staatlichen Entlastungsmechanismen zu nutzen und den Menschen entsprechend zu Gute kommen zu lassen. Das kann keine freiwillige Aufgabe sein, sondern ist zwingend erforderlich“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Anträge auf Härtefallhilfen können noch bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Insofern Vermieter bisher keine Anträge gestellt haben, sollten Mieter*innen entsprechend auf diese zugehen und nachhaken, ob ein Härtefallhilfeantrag gestellt wird. Sollte das nicht der Fall sein, können Mieter*innen bei den regionalen Mietervereinen Unterstützung suchen, um ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis durchzusetzen.

Hintergrund

Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt private Haushalte bei der Beantragung von Härtefallhilfen. Unter 0341-22 90 44 22 können Interessierte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Termine in den 18 Beratungseinrichtungen vereinbaren, um die Härtefallhilfe gemeinsam mit den Verbraucherschützer*innen zu berechnen und auch zu beantragen. Diese Dienstleistung ist insbesondere für all diejenigen gedacht, die den Online-Antrag nicht selbst stellen können oder wollen. Dank Förderung durch die Staatsregierung ist diese Unterstützung einmal pro Haushalt kostenfrei möglich.

Wer außerhalb der Härtefallhilfen hingegen Fragen zum Wechsel der Heizung, energetischer Sanierung im Allgemeinen oder zu künftiger Förderung von Maßnahmen hat, ist bei der unabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentralen richtig. Unter 0800-809 802 400 können Termine vereinbart werden.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.