Aktuell gibt es besonders in sozialen Medien einen Aufschrei im Land. Dabei geht es um die Besteuerung von Renten. Richtig ist, dass ein Teil der Renten besteuert wird. Falsch ist in den meisten Fällen hingegen, dass eine Doppelbesteuerung erfolgt. Wie verhält es sich also mit der Steuer auf die Rente und wer muss eine Steuererklärung anfertigen?
Seit wann werden Renten besteuert?
Aktuell werden regelmäßig Stimmen laut, welche die Besteuerung von Renten kritisieren. Es klingt für viele Menschen so, als ob dies eine neue Gemeinheit der Ampel ist. Dem ist jedoch nicht so. Die Einführung der Besteuerung auf Alterseinkünfte wurde schon 2004 von der rot-grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder beschlossen. Stattdessen verzichtet der Fiskus auf die Besteuerung von Arbeitseinkommen, das für die Altersvorsorge angelegt wird.
Lag die Fälligkeit früher während der Berufstätigkeit, wurde sie 2005 auf das Rentenalter verschoben. Die Besteuerung der Altersbezüge erfolgt in einer Übergangsphase anteilig, wobei der steuerpflichtige Teil von Jahr zu Jahr steigt. Nach einer Gesetzesänderung durch die Ampel besteuert der Staat statt 2040 erst ab 2060 die gesamte Rente. Aktuell gibt es noch einen Steuerfreibetrag von 16 Prozent. Das bedeutet, dass 84 Prozent der Altersbezüge besteuert werden. Auch Abgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung werden von den Senioren erhoben.
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Besonders Ruheständler, die privat vorgesorgt haben, dürften schnell über die Freibeträge hinauskommen. Wie bei Arbeitnehmern gibt es einen Grundfreibetrag, der das Existenzminimum von der Steuer befreit. Er liegt aktuell für Alleinstehende bei 11.604 Euro und für Verheiratete bei 23.208 Euro im Jahr. Hinzu kommt der Steuerfreibetrag von 16 Prozent. Bei einer Jahresrente von 20.000 Euro sind das 3.200 Euro. Besteuert werden in diesem Fall nur 5.196 Euro.
Für alle, die Altersbezüge über die Freibeträge hinaus beziehen, ist eine Steuererklärung für Rentner obligatorisch. Die Abgabe zu „vergessen“ ist keine empfehlenswerte Option, weil dies rechtlich als Steuerhinterziehung geahndet wird. Die Begleichung der Steuern erfolgt viermal im Jahr als Vorauszahlung. Nach der Steuererklärung erfolgt eine Gutschrift der zu viel geleisteten Abgaben oder eine Nachforderung.
Welche Renten sind steuerpflichtig und lassen sich Kosten von der Steuer absetzen?
Neben der Alters- sind auch die Witwen- und die Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig. Gleiches gilt für etwaige Nebeneinkünfte. Steuerfrei sind Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Renten an Kriegs- und Schwerbeschädigte sowie Leistungen zur Wiedergutmachung des Leids in der NS-Zeit oder in der DDR.
Zahlreiche Ausgaben mindern die Steuerlast. Zu Ihnen gehören unter anderem:
- Spenden
- Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung
- Außergewöhnliche Belastungen (etwa die Kosten für ein Pflegeheim)
- Werbungskosten
- Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (etwa Handwerker oder Haushaltshilfen)
Es lohnt sich also, sich bei der Steuererklärung von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.
Gefahr der Doppelbesteuerung
Dieses Problem sollte durch den langfristigen Übergang zur Besteuerung der Rente ausgeschlossen werden. Leider ist dies nicht gelungen. Zwar hat die Ampelregierung das Gesetz nachgebessert, dies scheint jedoch nicht auszureichen, um eine Doppelbesteuerung auszuschließen. Diese wäre jedoch verfassungswidrig. Das Recht durchzusetzen, könnte schwierig werden, denn die Berechnung ist kompliziert.
Fazit
Während für die meisten Arbeitnehmer die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig ist, besteht bei Rentnern ab einer bestimmten Höhe der Bezüge eine Pflicht dazu. Um keine unangenehmen Konsequenzen zu spüren, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Materie zu beschäftigen.