Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern von Coaching-Programmen
Persönlichkeitsentfaltung, Gewinner-Mindset oder Work-Life-Balance: In den sozialen Medien bieten zahlreiche Coaches Unterstützung an, wenn Menschen nach Veränderung suchen. Unseriöse Angebote versprechen dabei den schnellen privaten oder beruflichen Erfolg, enttäuschen aber mit leeren Phrasen, voraufgezeichneten Inhalten oder teuren Coaching-Paketen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie diese Anbieter vorgehen und was Betroffene bei enttäuschenden Verträgen tun können.
Anbieter lotsen in teure Coaching-Programme
Auf der Suche nach Hilfe stieß eine Verbraucherin auf das Angebot eines kostenfreien, mehrtätigen Coaching-Seminars zum Thema „erfolgreiche (Liebes-)Beziehung“. Im digitalen Erstgespräch versicherte ihr die Kontaktperson, dass das Angebot bestens zu ihr passe. Von einem kostenlosen Seminar war plötzlich jedoch keine Rede mehr. Vielmehr riet man der Frau zur Buchung eines Acht-Wochen-Programms für 4997 Euro. Im Gesprächsverlauf fühlte diese sich zunehmend gedrängt, auf das kostspielige Angebot einzugehen.
„Die Kontaktaufnahme verläuft oft wie in diesem Fall“, sagt Mike Melzer von der Verbraucherzentrale Sachsen und erklärt: „Coaches und deren Mitarbeiter*innen locken erst mit übertriebenen Versprechungen, setzen Interessierte dann in persönlichen Gesprächen massiv unter Druck und drängen dazu, ohne Bedenkzeit einen teuren Vertrag zu unterschreiben.“
Coaches drängen auf Vertragsabschluss und umgehen Widerrufsrecht
Das Coaching selbst ist zudem oft enttäuschend. Betroffene erhalten meist nur aufgezeichnete Videos, statt der erhofften persönlichen Beratung. Versprochene Live-Calls oder Chat-Kanäle können auf Grund der hohen Teilnehmer*innenzahl gar nicht individuell gehört und betreut werden.
Grundsätzlich gilt für Verträge, die telefonisch oder im Internet abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das versuchen unseriöse Anbieter aber gezielt auszuhebeln. „Verbreitet ist die Taktik, Interessierten umgehend Inhalte zur Verfügung zu stellen, und damit das Erlöschen des Widerrufsrechts zu begründen. Oder sie entlocken den Betroffenen die Erklärung, selbstständig als Unternehmer*innen zu agieren“, erklärt Mike Melzer und warnt: „Finger weg! Denn Unternehmer*innen werden nicht wie Verbraucher*innen rechtlich geschützt, etwa durch das Widerrufsrecht.“
Angebote gut prüfen und sich im Notfall Hilfe holen
Bei der Suche nach einem passenden Coaching sollten Verbraucher*innen also wachsam sein. Es gilt, Angebote im Vorfeld gut zu prüfen, sich mit Freunden oder Familie austauschen oder rechtlichen Rat zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale zu holen. „Kein Coach hat als Universalgenie die eine Lösung für alle Probleme. Coaching ist kein Ersatz für eine Gesprächs- oder psychotherapeutische Therapie“, so Melzer.
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät gerne bei individuellen Fragen – vor Ort und digital. Termine können online oder telefonisch unter 03744-21 96 41 vereinbart werden.