
Die Beantragung eines Visums kann manchmal eine entmutigende Aufgabe sein. Länder wie zum Beispiel Indien verlangen viele Informationen für den Antrag. Oft sind die Fragen im Antragsformular nicht eindeutig. Hier erfahren Sie, welche Fehler häufig gemacht werden und wie Sie sie bei Ihrem Visumantrag vermeiden können.
Anforderungen an den Reisepass
Vor der Beantragung eines Visums sollten Sie überprüfen, ob Ihr Reisepass alle Einreisebestimmungen erfüllt. Viele Länder verlangen, dass der Reisepass bei der Einreise in das Land noch mindestens 6 Monate gültig ist. Wenn Ihr Reisepass nicht lange genug gültig ist, sollten Sie zunächst einen neuen Pass und erst danach Ihr Visum beantragen.
Außerdem ist es für bestimmte Länder nur möglich, ein Visum mit einem regulären Reisepass zu beantragen. Das ESTA, die digitale Reisegenehmigung für die USA, kann zum Beispiel weder mit einem Kinderreisepass noch mit einem vorläufigen Pass beantragt werden, da diese Pässe keinen biometrischen Chip haben. Auch bei der Beantragung eines Visums für Indien sollte man darauf achten. Das E-Visum für Indien kann mit einem regulären oder einem deutschen Kinderreisepass beantragt werden. Die Beantragung ist jedoch nicht mit einem vorläufigen Reisepass möglich. Reisende, die keinen regulären Pass haben, können einen Antrag bei der indischen Botschaft oder dem Konsulat einreichen.
Sorgfältige Angabe der Reisepassdaten
Die wichtigsten Daten in einem Visumantrag sind zweifelsohne die Passdaten. Selbst ein kleiner Fehler oder Zahlendreher wird dazu führen, dass ein Visum ungültig ist. Wenn die Passdaten im Visum nicht genau mit den Daten im Pass übereinstimmen, können die Fluggesellschaft und die Grenzschutzbehörden das Visum nicht in ihrem System finden. Daher sollten Sie bei der Eingabe der Passdaten besonders gründlich vorgehen. Dazu gehört nicht nur die Passnummer, sondern auch das Geburtsdatum, der vollständige Name, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, der Ländercode, der Ausstellungsort, das Ausstellungs- und das Ablaufdatum. Die folgenden Fehler treten häufig auf.
Reisepassnummer: 0 oder O?
Bei deutschen Passnummern ist es oft unklar, ob darin die Ziffer 0 oder der Buchstabe O vorkommt. Reguläre deutsche Passnummern enthalten jedoch keine Vokale (A, E, I, O, U), sondern nur Konsonanten. Daher handelt es sich immer um die Ziffer 0 und nicht um den Buchstaben O. Eine ähnliche Verwechslung kann mit dem Buchstaben B und der Ziffer 8 auftreten. Der Buchstabe B kommt in der deutschen Passnummer jedoch nicht vor. Daher muss es immer die Ziffer 8 sein.
Korrekte Eingabe des Namens
Ein weiterer Schwerpunkt ist das korrekte Ausfüllen der Namen. Als Faustregel für das Ausfüllen gilt der maschinenlesbare Bereich des Passes. Das sind die zwei Zeilen unten im Pass mit <<-Zeichen. Die Namen sollten immer so geschrieben werden, wie im maschinenlesbaren Bereich im Reisepass. Hier stehen niemals Sonderzeichen, wie Umlaute oder ß. Der Name Jörg Weiß wird beispielsweise im maschinenlesbaren Teil als „Joerg Weiss“ geschrieben und muss auch so in das Antragsformular für das Visum eingetragen werden.
Im maschinenlesbaren Teil wird in der Regel nur der Familienname und nicht der Geburtsname angegeben. Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie also nicht den Geburtsnamen angeben, der hinter [b] oder geb. steht, sondern den Namen, der hinter [a] steht und im maschinenlesbaren Bereich aufgeführt ist. Außerdem müssen alle Vornamen eingegeben werden und nicht nur der erste Vorname (wie es beim Einchecken für Flüge oft der Fall ist).
Ablaufdatum des Reisepasses
Ein häufig gemachter Fehler ist die falsche Angabe des Ablaufdatums des Reisepasses. Deutsche Reisepässe sind entweder 10 Jahre oder 6 Jahre (für Personen unter 24 Jahren) gültig. Das bedeutet jedoch, dass vom Ausstellungsdatum 1 Tag abgezogen werden muss. Zum Beispiel: Der Reisepass wurde am 10. Januar 2020 ausgestellt. Das Ablaufdatum ist dann der 9. Januar 2030 und nicht der 10.
Zeitpunkt der Antragstellung
Wichtig ist auch, dass das Visum zum richtigen Zeitpunkt beantragt wird. Es wird im Allgemeinen empfohlen, das Visum weit vor der Abreise zu beantragen, damit es rechtzeitig erteilt wird. Haben Sie kurzfristig eine Reise geplant? Oder haben Sie vergessen, Ihr Visum zu beantragen? Sie können einen Eilantrag auf ein Visum Indien stellen, der oft noch innerhalb eines Tages genehmigt wird. Auch bei Eilanträgen kann die Bearbeitung in Ausnahmefällen jedoch länger dauern, etwa bei Stichproben oder technischen Störungen.
Andererseits muss man manchmal aufpassen, dass man den Antrag nicht zu früh einreicht. Indien bietet zum Beispiel ein E-Visum für Touristen an, das 30 Tage gültig ist. Diese 30 Tage beginnen sofort nach der Erteilung des Visums. Um zu verhindern, dass das Visum vor Antritt der Reise bereits abläuft, bearbeiten die indischen Ausländerbehörden diese Anträge frühestens einen Monat im Voraus. Wenn Sie Ihren Antrag über VisaIndien.de stellen, kann der Antrag auch bereits früher eingereicht werden, er wird dann jedoch zurückgestellt, um zu vermeiden, dass das Visum Indien zu früh erteilt wird.