Wenn es um Flugausfälle und -verspätungen geht, sind Reisende oft frustriert und wissen nicht genau, welche Rechte ihnen zustehen. Die gute Nachricht ist, dass die Europäische Union die Fluggastrechteverordnung (Verordnung EG 261/2004) eingeführt hat, um Fluggäste zu schützen und ihnen Entschädigungen zu gewähren, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird.
Die Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge, die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden oder von einem EU-Land aus starten. Sachsen ist ein Teil Deutschlands und somit gilt die Verordnung auch für Flüge, die von Flughäfen in Sachsen abgehen.
Verspätungen und Annullierungen können verschiedene Gründe haben, wie z.B. technische Probleme, widrige Wetterbedingungen, Streiks oder Überbuchungen. Unabhängig vom Grund gibt es bestimmte Rechte, auf die Sie als Fluggast Anspruch haben, wenn Ihr Flug betroffen ist.
Flugverspätung:
Wenn Ihr Flug ab Sachsen verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf folgende Leistungen gemäß der Fluggastrechteverordnung:
Informationspflicht: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über die Verspätung zu informieren und Ihnen Auskunft über den neuen Abflugzeitpunkt zu geben.
Verpflegung und Erfrischungen: Bei einer Verspätung ab zwei Stunden (je nach Flugstrecke) müssen Ihnen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen angeboten werden.
Kommunikationsmöglichkeiten: Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Möglichkeit bieten, Anrufe zu tätigen, E-Mails zu versenden oder andere Kommunikationsmittel zu nutzen.
Unterkunft und Transport: Wenn die Verspätung eine Übernachtung erfordert, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine angemessene Unterkunft und den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft zur Verfügung stellen.
Entschädigung: Je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die genauen Beträge sind in der Fluggastrechteverordnung festgelegt.
Flugannullierung:
Wenn Ihr Flug ab Sachsen annulliert wird, haben Sie ähnliche Rechte wie bei einer Verspätung, aber es gibt zusätzliche Ansprüche, die Sie geltend machen können:
Rückerstattung oder Umbuchung: Die Fluggesellschaft muss Ihnen entweder den Ticketpreis erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung zum Zielort anbieten.
Betreuungsleistungen: Die Fluggesellschaft muss Ihnen bei einer Annullierung die gleichen Betreuungsleistungen anbieten wie bei einer Verspätung.
Entschädigung: In einigen Fällen haben Sie auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke und der Vorankündigungszeit der Annullierung.
Was tun, wenn Ihr Flug betroffen ist:
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihre Rechte durchzusetzen:
Informieren Sie sich: Informieren Sie sich über Ihre Rechte gemäß der Fluggastrechteverordnung und prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Dokumentieren Sie alles: Behalten Sie alle relevanten Unterlagen, wie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Belege für Ausgaben, um Ihre Ansprüche zu unterstützen.
Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft und fordern Sie Informationen über den Grund der Verspätung oder Annullierung an. Erkundigen Sie sich auch nach den angebotenen Leistungen und Entschädigungen.
Holen Sie sich Hilfe: Wenn die Fluggesellschaft Ihre Beschwerde nicht angemessen behandelt oder Ihnen keine Entschädigung gewährt, können Sie sich an eine spezialisierte Organisation wie AirHelp wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu erhalten.
Die Fluggastrechteverordnung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Rechte von Fluggästen. Bei Verspätungen oder Annulierung des Fluges haben Sie Anspruch auf Informationen, Betreuung, Rückerstattung, Umbuchung und möglicherweise auch auf finanzielle Entschädigung. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und setzen Sie diese aktiv ein, um sicherzustellen, dass Sie angemessen entschädigt werden.