Die Zahlen zeigen es deutlich auf: Als Grenzgänger in Sachsen zu leben und in der Schweiz zu arbeiten, gewinnt seit 2020 wieder an Popularität. Das verdeutlicht die enge wirtschaftliche und arbeitsmarktliche Verflechtung zwischen Sachsen und der Schweiz. Als Grenzgänger solltest du aber auch einen Blick hinter die Kulissen werfen. Es gibt viele Aspekte, die du beachten musst.
Besonders gute Chancen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt hast du als IT-Fachkraft. Hier lassen sich viele arbeitssuchende Unternehmen auch in Grenznähe finden. Der IT-Bereich inklusive KI, IoT oder auch maschinelles Lernen nimmt in der Schweizer Unternehmenslandschaft einen hohen Stellenwert ein; übrigens ebenso wie das mobile Arbeiten.
Microsoft betreibt zum Beispiel eigene Rechenzentren, das Swiss Joint Research Center sowie das Mixed Reality & AI Lab in der Schweiz. Überhaupt ist Microsoft und Windows sehr beliebt in der Schweiz. Windows 11, Windows 10 oder auch das legendäre Windows 7 kaufen in der Schweiz - das hat hier nahezu Tradition.
Arbeiten in der Schweiz - das sollten Grenzgänger aus Sachsen wissen
Grundsätzlich gilt: Um in der Schweiz arbeiten zu können, benötigst du eine Arbeitsbewilligung. Erst wenn diese vorliegt, kannst du als Grenzgänger aus Sachsen eine Erwerbstätigkeit annehmen beziehungsweise ausführen. Dann kannst du zum Beispiel auch bei der Windows-Schmiede Microsoft arbeiten. Die wichtigsten Niederlassungen des US-amerikanischen Technologieunternehmens in der Schweiz findest du direkt am Züricher Bahnhof, in der Züricher Innenstadt sowie in Bern und Lancy.
Als EU/ EFTA-Staatsangehöriger genießt du gegenüber Drittstaatsangehörigen Priorität im Hinblick auf die arbeitsmarktliche Zulassung.
Bist du als in Sachsen lebender Arbeitnehmer lediglich acht Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz tätig, greift die so bezeichnete 8-Tage-Regelung. In diesem Fall besteht keine grundsätzliche Bewilligungspflicht. Ausnahme: Wer im Erotikgewerbe oder ähnlichen Branchen in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt trotz 8-Tage-Regelung bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsbewilligung. Auch wichtig: Im Rahmen dieser 8-Tage-Regelung wird eventuell ein Visum zur Einreise benötigt.
Arbeitest du in der Schweiz ohne eine gültige Arbeitsbewilligung, machst du dich strafbar Wirst du erwischst, drohen eine empfindliche Geldstrafe oder schlimmstenfalls sogar eine Freiheitsstrafe. Für Arbeitgeber gilt das übrigens auch: Beschäftigt ein Unternehmen eine ausländische Person ohne Arbeitsbewilligung, begeht der jeweilige Arbeitgeber eine Straftat. Das zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
In der Schweiz sind die Unternehmen beziehungsweise die entsprechenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Arbeitsbewilligung für in Sachsen lebende Arbeitnehmer einzuholen. Dafür ist ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde nötig. Zudem ist diese Behörde dein Ansprechpartner, wenn du Fragen zur Arbeitsbewilligung, zum Verfahrensablauf oder beispielsweise zu den einzureichenden Gesuchsunterlagen hast.
Diese steuerlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, aber im deutschen Bundesland Sachsen lebt, muss aus steuerlicher Perspektive einige wesentliche Aspekte beachten. Eine besondere Problematik entsteht alleine schon aus dem Umstand, dass du in einem EU-Land wohnst, deinen Lebensunterhalt allerdings in der Schweiz und damit in einem Land, das nicht zur Europäischen Union gehört, verdienst. Du musst dennoch aber nicht gleichzeitig in beiden Ländern Steuern zahlen. Dies liegt am so bezeichneten Doppelsteuerungsabkommen.
Du profitierst von einer speziellen Grenzgänger-Regelung
Deutschland hat mit verschiedenen Ländern ein Doppelsteuerungsabkommen abgeschlossen. Auch die Schweiz zählt hier zu den diesbezüglichen Vertragspartnern Deutschlands. Dieses Abkommen verhindert, dass du sowohl in Sachsen als auch der Schweiz eine entsprechende Einkommenssteuer entrichten musst. Stattdessen zahlst du deine Einkommenssteuer immer in dem Land, in dem du auch deinen Wohnsitz hast. In diesem Fall ist das dann Sachsen.
Als Grenzgänger richtig mit der Quellensteuer umgehen
Allerdings behält die Schweiz über die Quellensteuer immer einen Pauschalbetrag ein, der direkt von deinem Lohn einbehalten wird. Aktuell liegt diese Quellensteuer bei maximal 4,5 Prozent des Bruttolohns. Der deutsche Fiskus gewährt dir aber Möglichkeiten zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer unter bestimmten Voraussetzungen.