Angebot der Verbraucherzentrale zu Vorsorgedokumenten trifft Nerv der Verbraucher*innen
Sich in Zeiten guter Gesundheit mit Krankheit oder dem Alt werden zu beschäftigen, fällt vielen Verbraucher*innen schwer. Dabei hilft ein verantwortungsvoller Umgang mit der Zukunft dabei, Unsicherheiten zu nehmen. Vorsorgedokumente sind ein wichtiger Baustein, um zu garantieren, dass persönliche Wünsche und Bedürfnisse auch in Lebensumständen berücksichtigt werden, in denen Menschen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
Diesen Bedarf haben sächsische Verbraucherschützer*innen erkannt und ein umfassendes und vergleichsweise kostengünstiges Beratungsangebot zur Erstellung und Überprüfung aller wichtigen Vorsorgedokumente geschaffen – und das kommt gut bei Verbraucher*innen an.
Veraltete Dokumente mit Ungenauigkeiten
Es geht vor allem um die Betreuungs- und Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht. Sie legen fest, wer Verantwortung übernehmen darf und regeln alltägliche, rechtliche und medizinische Angelegenheiten, wie Post- oder Behördengänge, die Abwicklung von Bankgeschäften oder die Abstimmung von Behandlungsplänen.
Wie wichtig es ist, bestehende Dokumente zu aktualisieren, weiß Jasmin Trautloft, Beratungsstellenleiterin aus Plauen: „Teilweise sind die Unterlagen der Verbraucher*innen zehn Jahre oder älter und sehr kurz und einfach gehalten. Mitunter wurde darin auf nicht mehr existierende Gesetzestexte verwiesen oder keine klare Abgrenzung zwischen Regelungen geplanter operativer Eingriffe und schwerer Krankheiten vorgenommen. Das kann z. B. beim Thema Wiederbelebung eine entscheidende Rolle spielen.“
Keine Generalvollmacht für Kinder, Eltern und Partner*innen
Es gibt aber auch jene Verbraucher*innen, berichtet Trautloft weiter, die sich noch nie mit dem Thema beschäftigt haben – insbesondere junge Familien oder junge Erwachsene. „Wer als 18-jährige*r Schüler*in einen schweren Unfall hat, denkt, dass die Eltern dann schon alles regeln werden. Aber diese erhalten weder Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Kindes noch dürfen sie Entscheidungen treffen, wenn dies nirgends geregelt ist.“ Ähnliches gilt für Ehepartner und Kinder, die sich um ihre Eltern kümmern möchten. „Vielen ist das schlichtweg nicht bekannt. Das wurde in meinen bisherigen Beratungen sehr deutlich. Hier können wir noch viel Aufklärungsarbeit leisten“, so Trautloft.
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