Wer es nutzen kann und welche Bedingungen erfüllt werden müssen
Bauinteressierte haben seit Jahresbeginn darauf gewartet, endlich ist es da: Seit 1. Juni 2023 können Anträge für das neue Förderprogramm für den Bau eines klimafreundlichen Wohngebäudes gestellt werden. Es löst das Baukindergeld ab, welches zum 31. Dezember 2022 auslief und kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden. „Wir begrüßen, dass es endlich ein Nachfolgeprogramm gibt“, ordnet Martina Schröder Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen ein.
Wer wird gefördert und wie sind die Konditionen?
Zur Zielgruppe gehören junge Familien mit Kindern mit geringen bis mittleren Einkommen. Sie sollen in Zeiten, in denen die jährlichen Bauzinsen auf 4 bis 4,5 Prozent gestiegen sind, mit zinsgünstigen Krediten unterstützt werden. „Unsere Beratungen haben gezeigt, dass die gestiegenen Bauzinsen ein Grund waren, warum Bauinteressierte in der Vergangenheit Abstand von ihrem Vorhaben genommen haben“, weiß Martina Schröder. Der maximal förderfähige Kreditbetrag ist abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes und der Anzahl der nichtvolljährigen Kinder. Für ein Annuitätendarlehen beträgt der jährliche Effektivzins aktuell 1,16 Prozent für zehn Jahre mit einer Kreditlaufzeit von 26 bis 35 Jahren. Maximal kann ein Kredit von 240.000 Euro ausgereicht werden. Für die Restsumme könnten Bauwillige ein Darlehen der Hausbank oder ein anderes KfW-Programm nutzen.
Welche Voraussetzungen gilt es zu beachten?
Eine wichtige Voraussetzung ist die Einkommensgrenze. Das Haushalteinkommen darf maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind betragen. „Eine Familie mit zwei Kindern dürfte demnach ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 70.000 Euro haben, wenn es in den Genuss des zinsgünstigen Darlehens kommen möchte“, so Schröder.
Um die hochgesteckten Klimaziele zu erreichen, sollen mit dem neuen Programm nur noch Neubauten gefördert werden, die den hohen Energiestandard erfüllen. Das treibt die Baukosten insgesamt natürlich in die Höhe. Es führt auch dazu, dass mehr Eigenkapital angespart werden muss. „Es bleibt abzuwarten, ob das zinsgünstige Darlehen letztlich ausreicht, den Erwerb von Wohneigentum ausreichend zu fördern. Vorstellbar wäre neben einem niedrigeren Zins auch ein Zuschuss, in Abhängigkeit des Einkommens, den die Familien nicht zurückzahlen müssten“, zeigt Schröder auf. Die Bau- und Immobilienpreise bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau und das bedeutet vor allem eins: Bauen bleibt sehr teuer. Es ist wichtig, dass gezielte und bedarfsgerechte Förderung erfolgt und viele Familien von dem neuen Bauprogramm profitieren können.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet eine anbieterunabhängige und kompetente Beratung rund um das Thema Baufinanzierung an und bringt Licht in den Förderdschungel. Termine können telefonisch unter 0341-696 29 29 oder online über www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.