Immer mehr Menschen machen sich selbstständig. Eine Studie der Online-Plattform Statista zeigt, dass in diesem Quartal die Zahl der Neugründungen sogar sprunghaft ansteigen. Die zunehmende Anzahl an Gründungen bringt jedoch auch eine Flut an Innovationen mit sich. Eine stabile Marke, die Kunden anzieht ist daher besonders wichtig für frischgebackene Existenzgründer, um langfristig erfolgreich zu sein. Denn mit dem Markteintritt lauert auch die Gefahr von Nachahmern, die den eigenen Markennamen für ihre Geschäftszwecke nutzen wollen. Daher ist es sinnvoll, gleich zu Beginn der Unternehmensgründung über den rechtlichen Schutz seiner innovativen Geschäftsidee nachzudenken. Das Thema Markenrecht und Markenschutz sollte daher frühzeitig angegangen werden. Ein Fachanwalt für Markenrecht kann Gründer dabei unterstützen.
Definition: Was eine Marke ist
Als Marke bezeichnet man ebenso wie Patente oder Gebrauchsmuster ein gewerbliches Schutzrecht. Ein Blick in das deutsche Markengesetz zeigt, dass nach Paragraph 3 eine Marke alle Zeichen umfasst, die dazu dienen können, Waren oder Dienstleistungen einer Unternehmensgründung von denen anderer Gründungen zu unterscheiden.
Dabei gibt es nicht nur die eine Marke. Innerhalb des Markenrechts unterscheidet man nämlich nach verschiedenen Arten von Marken. Diese sind:
- Wortmarke
- Bildmarke
- Wort-Bild-Marke
- Hörmarke
- Formmarke
- Farbmarke
Daneben gibt es weitere Arten einer Marke wie beispielsweise die Bewegungs- oder Mustermarke. Zu den beliebtesten Marken gehören jedoch immer noch die Wort- und Bildmarken.
Wenn es um die Einsatzbereiche und Funktionen geht, kommt einer Marke eine erhebliche Bedeutung zu, denn diese dient beispielsweise Kunden dazu, sich auf dem Markt zu orientieren und Produkte und Dienstleistungen qualitativ einzuordnen, um im Anschluss eine Kaufentscheidung zu treffen. Somit verleiht eine Marke einem Unternehmen eine bestimmte Identität.
Die Anmeldung einer Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgenommen. Gründer zahlen hier eine Grundgebühr in Höhe von 300 Euro (bzw. 290 Euro bei einer Online-Anmeldung). Je nach Anzahl der jeweiligen Nizza-Klassen bzw. Umfang des Schutzes wird ein Aufschlag in Höhe von jeweils 100 Euro fällig.
Vor der Eintragung der Marke sollten Gründer zunächst eine ausführliche Markenrecherche vornehmen. Dies ist wichtig, da bei einer Anmeldung der Marke das DPMA nicht prüft, ob mit der Markeneintragung Schutzrechte von bereits eingetragenen Marken anderer Gründer verletzt werden.
Welche Vorteile eine Markenanmeldung für Gründer bietet
Ob der Schritt einer Markenanmeldung vorgenommen werden soll und die Geschäftsidee somit vor Nachahmern geschützt wird, entscheidet sich mit zunehmender Bekanntheit der Existenzgründung bzw. Geschäftsidee. Da Gründer für eine Markenanmeldung häufig tief in die Tasche greifen müssen und bei der Anmeldung auf unterschiedliche Punkte achten müssen, ist dieser Schritt vorab gut zu überlegen. Eine Markenanmeldung empfiehlt sich jedoch beispielsweise bei der Gründung eines Franchise-Unternehmens und bei der Gründung im Bereich Luxus- bzw. Lifestyle, wenn der Firmenname ein wichtiges Element des Alleinstellungsmerkmals (USP) darstellt.
Wird die Eintragung der Marke vorgenommen, können Gründer von folgenden Vorteilen profitieren:
- Exklusives Nutzungsrecht der eingetragenen Marke
- Schutz vor Nachahmung von Konkurrenten
- Möglichkeit der Vermarktung der Markenrechte via Lizenzierung oder Franchising
Nach der Eintragung müssen Gründer ihre Marke stetig überwachen. Wird trotz der Markeneintragung beim DPMA der Markenschutz durch Dritte verletzt, können Existenzgründer rechtlich dagegen vorgehen. Hier ist in erster Linie ein auf das Markenrecht spezialisierte Anwalt mit ins Boot zu holen, der Gründer bei der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten begleitet und unterstützt.
Fazit: Das Thema Markenrecht gemeinsam mit einem Fachanwalt angehen
Das Thema Markenrecht ist komplex und beansprucht viel Zeit. Denn neben der Anmeldung der Marke beim DPMA, der ausführlichen Marktrecherche, der Überwachung der Marke und ggf. der Durchsetzung von Schutzrechten bei einem Verstoß gegen das Markenrecht, müssen sich Gründer nebenbei noch um das wichtige Kerngeschäft kümmern. Damit Gründer hier den Kopf frei haben, ist die Zusammenarbeit mit einem speziellen Anwalt oder einer Kanzlei, z.B. Europajuristin Schenk, ratsam.
Dieser kann zunächst eine Marktrecherche vornehmen und prüfen, ob bereits eingetragene ähnlich Marken existieren. Wird die eigene Marke von dritten unerlaubt genutzt, kann dieser bei der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten helfen.