NEUES HEIZGESETZ, MEHR FÖRDERMITTEL

19.01.2024 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von ri auf Pixabay
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Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft, die passende Heizung und den besten Zuschuss zu finden

Die Wärmewende voranbringen, Erneuerbare Energien ausbauen: Das hat das neue Heizungsgesetz zum Ziel, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Damit sich Hauseigentümer*innen die Umstellung auf klimafreundliche Wärme leisten können, wurden bestehende Förderprogramme zum Jahreswechsel ausgebaut.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät bei der Wahl eines neuen Heizsystems mit Bedacht vorzugehen. „Denn, um mögliche Fördermittel optimal einzusetzen, bedarf es eines genauen Plans zur technischen Umsetzbarkeit an der eigenen Immobilie“, weiß Lorenz Bücklein, vom Energieteam der Verbraucherzentrale Sachsen.
Beides leistet die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Wer Hilfe bei der Suche nach der richtigen Heizung oder einen Überblick über die Förderungen wünscht, ist bei den Energieberater*innen goldrichtig und kann sich einen kostenfreien Überblick verschaffen.“

Die Energieexpert*innen klären dann auch auf, wie man an die Förderung in welcher Höhe kommt. Wer eine Beratung direkt am eigenen Haus durchführen lassen möchte, erhält diese in Form einer Vor Ort-Beratung für einen Eigenbeitrag von 30 Euro.

Was wird gefördert?

Die neue Förderkulisse sieht neben einer Grundförderung von 30 Prozent einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für alle vor, die bis 2028 ihre alte fossile Heizung austauschen. Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von einem zusätzlichen Bonus von bis zu 30 Prozent. Maximal kann ein Fördersatz von 70 Prozent in Anspruch genommen werden. Auch für weitere Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus kann es Fördermittel geben, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können.

Um von den Förderungen zu profitieren, kann der Heizungstausch ab sofort beauftragt werden. Alle, die dies bis 31. August 2024 tun, können Anträge auf Förderung der Maßnahme bis Ende November einreichen. Das Portal zur Antragstellung soll Ende Februar frei geschaltet werden.

Die individuelle Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die ist telefonisch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder online unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de möglich. Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 700 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 170.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.