Sind Smart Cars ein Sicherheitsrisiko?
Um den Betrieb eines Smart Cars zu ermöglichen, müssen Daten erfasst werden. Das führt dazu, dass das Auto beispielsweise zu jeder Zeit geortet werden kann. Positiver Effekt ist, dass damit auch Staus verhindert und Verkehrsaufkommen besser evaluiert werden können.
Gleichzeitig kritisieren Datenschützer, die daraus resultierende ständige Überwachung. Sie stellen sich die Frage, wer Zugriff zu den Daten hat und ob beispielsweise Versicherungen zukünftig Vertragskosten an das Fahrverhalten anpassen könnte.
ExpressVPN's Blogbeitrag befasst sich intensiv mit dem Thema der Datenerfassung von Smart Cars. Sie besprechen eine aktuell veröffentlichte Studie, die belegt, dass viele Fahrzeughersteller Fahrerdaten erheben und diese zu mehr als 80 Prozent an Dritte weiterverkaufen. Darunter finden sich auch sehr persönliche Daten.
Abseits der Datensicherheit fragen sich viele Autofahrer aber auch, ob die selbstfahrenden Autos auf den Straßen zu Sicherheitsrisiken werden können. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, werden alle Neuwagen seit Anfang 2019 mit einem eCall-System ausgerüstet. Im Falle eines Unfalls wird ein automatischer Notruf abgesetzt. Auch Überholkameras, die mit der Bremsautomatik gekoppelt sind, sollen zukünftig potenziell gefährliche Situationen auf der Straße entschärfen. Eine fabelhafte Erweiterung zu der bereits vorhandenen Sensorik, die zum Beispiel Signale sendet, wenn die Bremsscheiben gewechselt werden sollten.
Die 5 Stufen des autonomen Fahrens
Die Intelligenz moderner Autos variiert stark. Aus diesem Grund lassen sich Smart Cars in fünf Stufen unterteilen, die beschreiben, wie weit ihre Automatisierung fortgeschritten ist. Darunter fallen beispielsweise Ausprägungen wie das Erkennen von Hindernissen.
Stufe 1 steht für assistiertes Fahren. Das System ist bereits in vielen Fahrzeugen als klassisches Fahrassistenzsystem verbaut. Der Tempomat, den ein Großteil der Autofahrer bereits seit Jahrzehnten nutzt, ist ein gängiges Feature des assistierten Fahrens. Dabei behält der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug, nutzt das zur Verfügung gestellte System aber als Unterstützung.
Teilautonomes Fahren markiert Stufe 2. Dazu gehören automatische Einparkhilfen oder Assistenten zum Spur halten. Das Fahrzeug greift autonom in den Fahrstil ein, bedarf aber permanenter Überwachung durch den Fahrer.
Autos, die bestimmte Abläufe komplett im Alleingang ausführen können, sind Fahrzeuge der Stufe 3 und damit Teil des hochautomatisierten Fahrens. Selbstständiges Fahren auf der Autobahn ist ohne Probleme möglich. Der Autofahrer muss zwar noch im Auto mitfahren, um bei Gefahr im Verzug eingreifen zu können, muss aber nicht mehr dauerhaft aufmerksam sein.
Beim vollautomatisierten Fahren, der Stufe 4, lenkt das System komplett autonom über einen langen Zeitraum. Lenker können die Kontrolle abgeben und dem Fahrzeug die Arbeit vollständig überlassen. Im Falle eines Notfalls bewegt sich das Fahrzeug an einen sicheren Ort.
Stufe 5 ist das fahrerlose Fahren, alle Aufgaben obliegen dem Fahrzeug. Bei diesem Ausmaß der Automatisierung sind für den Fahrzeughalter nur noch Instandhaltung, wie das Reifen wechseln, und Routenplanung zu erledigen.
Umweltschutz und Barrierefreiheit
Die wachsende Vernetzung im Verkehr und der Ausbau von Infrastruktur in den Städten werden das Wegenetz weiter verbessern. Emissionen können so alleine durch die Vermeidung von Staus verringert werden. Auch Motorauslastung und Treibstoffverbrauch werden durch Smart Cars weiter optimiert und den CO₂ -Abdruck wird deutlich verringert. Das könnte autofreie Zonen, dann doch noch in weitere Zukunft rücken.
Neben den wichtigen Auswirkungen für Umweltschutz ist das autonome Fahren auch für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung eine Chance auf mehr Mobilität. Speziell im ländlicheren Bereich, wo das öffentliche Verkehrsnetz weniger gut ausgebaut ist, könnten Smart Cars einen großen Unterschied machen. Die Fahrzeuge könnten von den Gemeinden zur Verfügung gestellt und nach Bedarf gemietet werden, damit würde öffentlicher Verkehr individuell zugänglich gemacht.