Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft Preisanpassungen auf Rechtmäßigkeit
Wenn das Pflegeheim eine Preiserhöhung ankündigt, kann das Pflegebedürftigen und ihren Familien gehörig die Laune vermiesen: Schließlich liegen die monatlichen Pflegeheimkosten durchschnittlich eh schon bei mehr als 2.800 Euro. Umso wichtiger ist es genau zu prüfen, denn nicht alle Erhöhungen sind rechtens.
Rechtsverstöße bei Entgelterhöhungen festgestellt
„Bei unseren Prüfungen haben wir in einigen Fällen klare Rechtsverstöße festgestellt“, betont Micaela Schwanenberg, Referentin im Team Recht der Verbraucherzentrale Sachsen. „Häufig sind Entgelterhöhungsschreiben unklar formuliert, intransparent oder entsprechen nicht den formalen Anforderungen. Es werden gesetzliche Fristen nicht eingehalten und zentrale Rechtsgrundsätze missachtet. Auch Vertragsklauseln stehen nicht immer im Einklang mit geltendem Recht.“ Solche Verstöße können erhebliche Unsicherheiten und finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und deren Familien bedeuten.
Verbraucher-Aufruf zur Einreichung von Unterlagen
Die Verbraucherzentrale Sachsen ruft Pflegebedürftige und deren Angehörige auf, aktuelle Entgelterhöhungsschreiben und dazugehörige Heimverträge zur Prüfung einzureichen. Ziel ist es, herauszufinden, ob die festgestellten Verstöße Einzelfälle sind oder ob ein systematisches Problem vorliegt. Sollten weitere Verstöße festgestellt werden, prüfen die Verbraucherschützer*innen rechtliche Schritte – kostenfrei für alle Teilnehmenden beim Verbraucheraufruf.
Unterstützung, wo sie gebraucht wird
Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt sich aktiv dafür ein, Pflegebedürftige vor unrechtmäßigen Belastungen zu schützen und Transparenz in den Vertragsverhältnissen zu fördern. „Wir möchten den Menschen zur Seite stehen und dazu beitragen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben“, erklärt Schwanenberg.
Wer seine Entgelterhöhung von den Expert*innen auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen (Heimvertrag und Preisanpassungsschreiben) per E-Mail an vzs@vzs.de senden.
Für weitere Informationen und Fragen stehen die Ansprechpartner*innen der Verbraucherzentrale Sachsen am Telefon, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.
Beratungs-Tipp:
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet seit März 2023 umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei Problemen mit Pflegeheimverträgen und Entgelterhöhungen. Betroffene können sich vor Ort, in den Beratungsbussen oder per Videoberatung an die Expert*innen der Verbraucherzentrale wenden, um ihre Anliegen prüfen zu lassen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Entgelterhöhungen rechtlich einwandfrei sind und Verträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.