Regional breiter aufgestellt, inhaltlich stärker und für mehr Altersgruppen relevant
Als angehende Lehrer*in mit Beamtenstatus in Sachsen gilt es nicht nur Entscheidungen für Geschichte oder Mathe, Grund- oder Oberschule zu treffen. Es stellt sich auch die sehr weitreichende Frage, ob die private Krankenversicherung (PKV) besser passt als die Gesetzliche. Gleiches gilt für viele andere Beamt*innen. Das ganz besonders vor dem Hintergrund, dass sich in Sachsen gerade die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Beamtenbeihilfe ändern.
Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Sachsen ab sofort nicht nur unabhängigen Rat, sondern vertieftes Fachwissen in den sächsischen Beratungsstellen und als Online-Beratung. Damit soll Interessierten eine selbstständige Entscheidung auf Basis von validen Fakten und transparenten Optionen ermöglicht werden. „Wir haben festgestellt, dass der Bedarf für diese Spezialberatung da ist, weil es um ein schwieriges Thema geht, das ohne Vorkenntnisse kaum fassbar ist. Ein selbstständiger Preis-Leistungsvergleich ist für Verbraucher*innen zudem fast unmöglich“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
Einen wichtigen Baustein für echte Wahlfreiheit angehender Beamter in Sachen Krankenversicherung hat der Freistaat Sachsen bereits ergänzt: Ab dem 1. Januar 2024 wird es neu eingestellten Beamt*innen und bereits freiwillig Versicherten möglich, auch für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Beihilfe zu erhalten. Diese Unterstützung durch den Dienstherren bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages. Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt die Entscheidung zu einer echten Wahlfreiheit sehr.
„Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe für die Beamten, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, haben wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat deutlich angehoben und stärken die solidarische Krankenversicherung“, sagt Landtagsabgeordneter Albrecht Pallas von der SPD.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Sachsen begrüßt die Einführung der pauschalen Beihilfe. Burkhard Naumann, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft, erklärt dazu: „Viele angehende Lehrkräfte wollen trotz Verbeamtung gesetzlich versichert sein. Mit der pauschalen Beihilfe gibt es nun die echte Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.“ Seit einigen Jahren genießen die Mitglieder der GEW Sachsen die Vorteile einer Kooperation zwischen Verbraucherzentrale und GEW. „Unsere Mitglieder profitieren von der unabhängigen Beratung durch die Versicherungsexpertinnen und -experten bei der Verbraucherzentrale und fühlen sich dann sicher mit ihrer individuellen Entscheidung“, ergänzt Naumann abschließend.
Beratungstermine
Die Spezialberatung zur privaten Krankenversicherung bietet die Verbraucherzentrale Sachsen sowohl online als auch in den Beratungsstellen an. Zum Preis von 80 Euro pro Stunde geht es dann sowohl um die Entscheidung zu Beginn des Berufslebens oder um einen möglichen Tarifwechsel, wenn die Kosten nicht mehr tragbar sind. Termine können online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 vereinbart werden.
Foto: Zum Pressegespräch in Plauen: Andreas Eichhorst (Vorstand der Verbraucherzentrale), Albrecht Pallas (MdL SPD), Madlen Müller (Leiterin Team Finanzen), Jasmin Trautloft (Finanzexpertin) (v.l.n.r.)