Alter Bausparvertrag gekündigt: Zinsbonus futsch?

06.05.2021 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von Tumisu auf Pixabay
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Kündigung nicht immer rechtens: Prüfen lohnt sich!

Viele Bausparkassen kündigen wieder vermehrt langjährig bestehende Bausparverträge. Doch das ist nicht immer rechtens. Hier lohnt sich ein fachkundiger Blick in die Unterlagen.

Die Gründe für dieses Handeln liegen auf der Hand. Viele Altverträge weisen lukrative Verzinsungen auf und gewähren bei Verzicht auf das Bauspardarlehen oft noch einen Zinsbonus. „Wenn eine Vertragskündigung erfolgt ist, sollte sie im ersten Schritt geprüft werden, ob es überhaupt eine rechtliche oder vertragliche Grundlage gibt“, sagt Holger Hinze, Verbraucherberater im Beratungszentrum Dresden. Doch Achtung: Manchmal kommt die Kündigung auch durch die Hintertür, indem vermeintlich vorteilhafte Umstellungsangebote verschickt werden oder Vertriebsmitarbeiter gezielt Altverträge mit fadenscheinigen Begründungen in Neuverträge „umwandeln“.

Als Kündigungsgrund wird, neben der Vollbesparung, sehr häufig der § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB genannt. „In diesem Fall besteht für die Verbraucher noch die Chance, vor Auszahlung des Guthabens den Verzicht auf das Darlehen zu erklären, um sich so den Zinsbonus zu sichern“, so Hinze weiter.

Wer ebenfalls von einer Vertragskündigung betroffen oder mit Umstellungsangeboten konfrontiert ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale in Dresden unter 0351/4593484 oder per Mail dresden@vzs.de melden. Trotz Pandemie sind wir für Sie erreichbar und beraten Sie telefonisch oder per Mail.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.