CBD ist kein Novel-Food mehr – warum trotzdem ein CBD- Shop in Sachsen eröffnet hat

Dana - Donnerstag, 12. November 2020 - 18:16 Uhr
Bild von Julia Teichmann auf Pixabay
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Cannabidiol, kurz CBD, steht im Fokus der Wissenschaft sowie vieler Konsumenten. Kein Wunder – schließlich konnten bereits einige positive Effekte durch Studien und zahlreiche Erfahrungsberichte bestätigt werden. Am häufigsten wird der Wirkstoff in Tropfenform angeboten. Die meisten Anbieter finden sich Online, außerdem stößt man mittlerweile in vielen Apotheken auf CBD-Produkte. Vereinzelt finden sich auch CBD-Shops außerhalb des Internets. Nun hat auch in Sachsen ein solches Geschäft eröffnet, doch der legale Verkauf der Produkte könnte gefährdet sein.

Was ist CBD eigentlich?

Bei Cannabidiol handelt es sich um eine von über 80 natürlich vorkommenden chemischen Verbindungen aus der Blüte der Cannabispflanze. Seine therapeutischen Eigenschaften stehen dabei heute im Mittelpunkt vieler wissenschaftlicher Untersuchungen. Auch der Stoff Tetrahydrocannabinol (THC), der vielen geläufiger unter dem Namen „Gras“ oder „Weed“ sein dürfte, stammt aus der Cannabispflanze. Im Gegensatz zu THC macht CBD jedoch weder abhängig, noch wirkt es berauschend. Dies liegt daran, dass die beiden Stoffe in unterschiedlicher Weise auf die Rezeptoren im menschlichen Körper wirken. CBD reagiert dabei laut Cbdsfinest auf das körpereigene Endocannabinoid-System und interagiert mit zwei Rezeptoren. Dadurch entstehen verschiedene Wirkungen, zum Beispiel:

  • Stimulation des Vanilloid-Rezeptors, dadurch kann es zu einer schmerzhemmenden Wirkung beitragen.
  • Bindung an den GPR55-Rezeptor, kann dadurch entzündungshemmend wirken.
  • Fängt freie Radikale und verfügt über eine zellschützende Eigenschaft.

Weitere Wirkungen, die insbesondere aus Erfahrungsberichten hervorgehen, sind außerdem:

  • Antibakteriell, antioxidativ, antipsychotisch
  • Blutdrucksenkend
  • Erbrechen- und Übelkeitslindernd
  • Immunsystem- und Knochenwachstumsfördernd
  • Neuroprotektiv
  • Hilft beim Einschlafen und gegen Nervosität

Warum CBD kein Novel Food mehr ist

In Deutschland werden CBD-Produkte bisher als Nahrungsergänzungsmittel geführt und fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn der Gehalt an THC unter 0,2 Prozent liegt. Vor kurzem schaltete sich jedoch die EU-Kommission ein und könnte den Vertrieb von CBD-Produkten in Zukunft deutlich erschweren. So seien laut neuester Erkenntnisse der EU-Kommission CBD-Präparate weder Nahrungsergänzungsmittel, noch sogenannte Novel Foods. Stattdessen zählen sie zu Betäubungsmitteln.

Doch was sind Novel Foods überhaupt? Der Begriff bezeichnet Nahrungsmittel und Zutaten, die in der Europäischen Union vor dem 15. Mai 1997 gar nicht oder nicht in nennenswertem Umfang im Handel waren oder verzehrt wurden und zudem einer in der Novel-Food-Verordnung genannten Lebensmittelkategorie zugeordnet werden können. Seit Januar 2018 gibt es eine neue Verordnung. In dieser wurden zusätzliche Lebensmittelkategorien aufgeführt und konkretisiert. Außerdem wurde das Bewertungs- und Zulassungsverfahren geändert, sodass für die wissenschaftliche Bewertung nun die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig ist.

Der Markt mit Cannabidiol boomt seit Jahren und längst wurde der Wirkstoff auch Lebensmitteln und Süßigkeiten wie Gummibärchen, Kaugummis oder Tees zugesetzt. Allerdings ist der Vertrieb schon lange eine rechtliche Grauzone und könnte nach der Novel-Food-Verordnung der EU zum Problem werden. Die EU-Kommission ist nämlich der Auffassung, dass CBD-haltige Präparate Betäubungsmittel sind. Auf diesen Zug springt auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf. So sollen Entwickler CBD-haltiger Erzeugnisse entweder einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels stellen, bevor dieses verkauft werden darf. Da keines der in Deutschland erhältlichen Produkte diesen Bedingungen entsprechen, sind sie laut BVL nicht verkehrsfähig. Die Folge könnten Vertriebsverbote sowie Gerichtverfahren sein, um die Einstufung einzelner CBD-Nahrungsmittel zu klären.

Die Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben sich allerdings der European Industrial Hemp Association (EIHA) angeschlossen und stufen CBD nicht als zulassungspflichtiges Novel Food ein. Schließlich seien Cannabidiol-Produkte nur dann als Novel Food zu deklarieren, wenn sie nicht vor 1997 in Umlauf waren. Hanfblüten und –Blätter sowie Extrakte wurden jedoch bereits vorher als Lebensmittel verwendet. Dies wurde sogar im Jahr 1998 durch die EU-Kommission bestätigt. CBD ist ein natürlicher Bestandteil der Hanfpflanze, somit sind auch Vollspektrum Extrakte daraus kein Novel Food. Im Vergleich dazu können Produkte, die mit isoliertem oder angereichertem CBD hergestellt wurden, und somit nicht unter CBD-Vollspektrum fallen, laut der EIHA auch weiterhin als Novel Food angesehen werden und bedürfen einer entsprechenden Zulassung.

Die Novel-Food-Verordnung genügt also nach Auffassung der Bundesregierung sowie der EIHA nicht als Grundlage aus, um zu entscheiden, ob CBD-Vollspektrum nun verkehrsfähig ist oder nicht. Laut des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung sei dies in jedem Falle individuell zu klären.

Erster CBD-Shop in Sachsen

Shops und Vertriebe von CBD-Produkten lassen sich von der Einstufung der EU-Kommission bisher nicht beirren, auch wenn ein Ausgang nach der Frage der Verkehrsfähigkeit noch nicht geklärt ist. Leipzig setzt sogar noch einen drauf: Hier wurde Ende Oktober bereits die zweite Filiale eines CBD-Shops eröffnet. Von Montag bis Samstag werden dort zwischen 11 und 20 Uhr Kunden empfangen und diese können dort hochwertige CBD-Produkte in Premiumqualität kaufen. Zusätzlich bietet der Shop einen Lieferservice für seine vertriebenen Produkte an. Der Anbieter verweist dabei auf seiner Homepage klar darauf, dass CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent frei verkäuflich sind und bezieht sich dabei auf das deutsche Arzneimittelgesetz, welches Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel einstuft.

Zusammenfassung

Laut der Bundesregierung, der EIHA sowie dem deutschen Arzneimittelgesetz zählt CBD und daraus entstandene Vollspektrum Produkte nicht zum sogenannten Novel Food und sind daher in Deutschland verkehrsfähig. CBD-Präparate werden in immer mehr speziellen (Online-)Shops verkauft. Auch im sächsischen Leipzig findet sich mittlerweile ein solcher CBD-Shop.