Der eingefrorene Krypto-Schatz in Sachsen: Was ist mit den 50.000 Bitcoins passiert

Dana -
Bild von PIRO auf Pixabay
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Die Behörden in Sachsen sitzen auf 50.000 Bitcoins. Bei einem aktuellen Preis von rund 65.000 Euro ist das ein Wert von ungefähr 3,25 Milliarden Euro. Die Verwendung der digitalen Coins ist aktuell aber nicht möglich, da derzeit noch Ermittlungen laufen.

Statt einem Großinvestor war es das BKA

Zu Jahresbeginn gab es die Info, ein „Wal“ würde eine große Menge an Bitcoins bewegen. „Wale“ sind Investoren, die in ihrer Wallet, also dem digitalen Portemonnaie, über 1.000 Coins haben. Doch am Ende stellte sich heraus, dass es sich um das BKA gehandelt hat - und es waren nicht 1.000 Bitcoins, sondern 50.000 Bitcoins. Die Coins wurden von der „Movie2k.to“ Wallet in das digitale Portemonnaie des BKA verschoben. Damals lag der Gesamtwert bei rund 2 Milliarden Euro.

Wer plant, mit Kryptowährungen zu handeln, sollte wissen, dass der Markt volatil ist. Immer wieder sind Korrekturen, aber auch Höhenflüge möglich. Zudem ist es ratsam, sich mit den verschiedenen Marktplätzen, Brokern und Börsen und ihren Apps zu befassen, um das für sich beste und sicherste Angebot zu finden. Wer eine ausgezeichnete App um Krypto zu kaufen nutzen will, ist also gut beraten, sich mit den etablierten Anbietern zu befassen. Hilfreich sind unter anderem Test- und Erfahrungsberichte im Internet. Überwiegen die positiven Kommentare, so spricht nichts gegen den Anbieter - befinden sich die negativen Kommentare in der Mehrheit, sollte man sich besser nach einer Alternative umsehen.

Wer kann sich noch an Movie2k.to erinnern?

Wie das BKA zum „Wal“ wurde? Anfang des Jahres 2000, lange bevor es legale Streamingplattformen wie Disney+ oder Netflix gab, hat man kostenlos zu nutzende Streamingplattformen im Internet genutzt, die jedoch illegal waren. Eine solche Plattform war „Movie2k.to“. Betrieben von einem Berliner Immobilienhändler und einem polnischen Programmierer konnten knapp 900.000 Filme kostenlos angeboten werden. Beide haben ihr Geld an Werbung für Erotikseiten, Abofallen und ähnlichem verdient. Ein Teil der Gewinne wurde in Immobilien investiert, ein Teil in Bitcoin, eine noch damals unbekannte Kryptowährung. Als die Köpfe hinter „Movie2k.to“ Coins der Kryptowährung gekauft haben, lag der Bitcoin sogar noch teilweise unter 100 Euro.

Im Mai 2013 wurde „Movie2k.to“ stillgelegt. Die Wallet, in der noch immer 50.000 Bitcoins liegen, wurde beschlagnahmt. Die Betreiber von „Movie2k.to“ sind abgetaucht und haben die digitalen Münzen, die damals einen Wert von rund 5 Millionen Euro hatten, aufgegeben. 2019 wurden die Betreiber dann verhaftet. 2024: Die Bitcoins wurden von den sächsischen Behörden vorläufig gesichert und in die Wallet des BKA geladen. Die Verdächtigen scheinen sich gegenüber den Ermittlern kooperativ zu zeigen.

Letztlich stellt sich die Frage, wem die digitalen Coins gehören. Etwa dem Freistaat Sachsen? Ist das der Fall, so wäre es ratsam, die Bitcoins zu veräußern. Schließlich wären das Einnahmen von über 3 Milliarden Euro. Doch tatsächlich ist das nicht so einfach, wie man meinen könnte.

Wer darf sich am Ende über die Bitcoins freuen?

Von Seiten der sächsischen Generalstaatsanwalt zeigt man sich auffällig defensiv. Man verweist auf „aktuell noch laufende Ermittlungen“. Tatsächlich sei man sich unsicher, wem die Bitcoins am Ende wirklich gehören.

Die Verteidiger könnten etwa die Ansicht vertreten, nur ein Teil der illegalen Einnahmen und Gewinne seien in den Kryptomarkt geflossen. Der andere Teil wurde durch legal erzielte Einkünfte angeschafft. So etwa durch den Immobilienhandel. Somit könnte man darauf pochen, ein Teil der Coins müsse beim Mandanten verbleiben. Letztlich auch, um die potentiell Geschädigten bedienen zu können. Dazu gehört etwa Constantin Film in München. Laut Medienberichten wurden hier schon Ansprüche geltend gemacht. Aber worauf genau? Letztlich muss der Filmverleih nachweisen können, dass einer der Filme aus seinem Haus raubkopiert und angeboten wurde. Nur so kann dann eine Anspruchssumme berechnet werden.

Im Raum stehen zwar noch die Vorwürfe der Geldwäsche, jedoch muss in der Sache „Movie2k.to“ auch die sehr lange Untersuchungshaft Berücksichtigung finden. Es kann daher durchaus möglich sein, dass die Köpfe hinter „Movie2k.to“ verurteilt werden, jedoch könnten sie die digitalen Coins behalten.