Energiepreispauschale für Rentner ist unpfändbar

27.12.2022 Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Bild von Niek Verlaan auf Pixabay
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Schuldnerberatungsstellen können Pauschale freistellen

Die im Rahmen des Dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung beschlossene und jetzt im Dezember zur Auszahlung kommende Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro ist unpfändbar und kann im Fall einer Kontopfändung über eine sogenannte P-Kontobescheinigung freigestellt werden.

Leipziger Rentner*innen, deren pauschal geltender Freibetrag in Höhe von 1.340 Euro auf dem Pfändungsschutzkonto durch diese Leistung überschritten wird, können in der Verbraucherzentrale in Leipzig bei Vorlage des Rentenbescheides und Nachweis des Zahlungseingangs der Energiepauschale auf dem Girokonto eine Bescheinigung zur Vorlage bei ihrer Bank erhalten.

Im Gesetz wurde ausdrücklich die Unpfändbarkeit dieser Leistung festgeschrieben. „Dadurch ist es uns möglich, betroffenen Rentner*innen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen“, erklärt Cornelia Hansel, Insolvenz- und Schuldnerberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. 

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.