Im Unternehmen für den optimalen Brandschutz sorgen

Dana - Dienstag, 23. November 2021 - 10:00 Uhr
Bild von fredericomeyer auf Pixabay
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In jedem Unternehmen spielt der Brandschutz eine entscheidende Rolle. Es gibt selbstverständlich gesetzliche Mindestanforderungen, die jeder Unternehmer einhalten muss. Doch in vielen Fällen ist es sinnvoll, noch freiwillige Leistungen zusätzlich zu planen. Die vorgeschriebenen Mindestanforderungen dienen meistens nur dem persönlichen Schutz der Angestellten. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass in seinem Betrieb niemand zu Schaden kommt. Doch welche Folgen haben Großbrände in Unternehmen?

Folgen von Bränden im Unternehmen

Jährlich entstehen allein in Deutschland Schäden von mehreren Milliarden Euro durch Großbrände in Betrieben. Sofern der Unternehmer die Mindestanforderungen bezüglich der Brandschutzmaßnahmen einhält, kann er sich sicher fühlen. Der Schaden, der durch das Feuer entstanden ist, wird dann von der Versicherung beglichen. Je nach abgeschlossener Versicherung werden sogar für bis zu drei Jahre die Einnahmeausfälle von der Versicherung erstattet. Das klingt zwar recht gut, aber die Sache hat einen gravierenden Haken.

Kann in einem Unternehmen aufgrund von Aufräumungs- und Wiederaufbaumaßnahmen über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet werden, wandert das Personal ab. Fachkräfte werden überall gesucht. Deshalb wird keine qualifizierte Arbeitskraft darauf warten, bis der ursprüngliche Arbeitsplatz wieder hergestellt ist. Ein zweites Problem besteht darin, dass viele Kunden abspringen, wenn lange Zeit keine Produkte geliefert oder verarbeitet werden können. Insbesondere Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, fallen mitunter aus der Kette heraus. Nach dem Neuaufbau muss sich das Unternehmen zunächst wieder am Markt behaupten. Es können deshalb viele Jahre vergehen, bis sich ein Unternehmen von einem Brandschaden wieder finanziell erholt hat. Es ist bisher schon häufig vorgekommen, dass Unternehmen sich nach einem größeren Brand nicht wieder erholt haben. Einen finanziellen Ruin möchte wahrscheinlich kein Unternehmer riskieren.

Worauf sollten Arbeitgeber achten

Laut Vorschrift müssen überall dort, wo Angestellte arbeiten, Feuerlöscher in ausreichender Größe und Menge vorhanden sein. Diese Vorgaben gelten bereits ab einem Mitarbeiter. Demnach muss auf einer Betriebsfläche von 50 Quadratmeter ein Feuerlöscher mit mindestens sechs Kilogramm Löschmittel vorhanden sein. Ist die Betriebsstätte in mehrere Räume aufgeteilt, so muss in jedem Raum ein Feuerlöscher vorhanden sein. Es stehen umfangreiche Tabellen zur Verfügung, in denen exakt aufgelistet ist, wie viele Feuerlöscher in welcher Größe für unterschiedliche Betriebsgrößen vorgeschrieben sind. Aufgrund der einfacheren Übersicht wird die Menge immer in Löschmitteleinheiten, kurz LE bezeichnet, angegeben. Eine LE ist in etwa vergleichbar mit einem Kilogramm Löschmittel. Des Weiteren gibt es Bestimmungen zur Erreichbarkeit. Der Weg zum nächsten Feuerlöscher sollte nicht länger als 20 Meter sein.

Falls mit leicht brennbaren Materialien gearbeitet wird, darf der Weg maximal fünf Meter betragen. Damit die Produktionshalle oder die Werkstatt nicht mit Feuerlöschern zugestellt wird, können auch mobile Ständer genutzt werden. Diese lassen sich dann mühelos an dem Arbeitsplatz positionieren, an dem mit entflammbaren Substanzen hantiert wird. Dadurch stehen die Löschmittel bei Bedarf sofort zur Verfügung.

Einen Brandschutzbeauftragten bestimmen

Insbesondere größere Unternehmen stellen einen Brandschutzbeauftragten ein. Dieser ist für sämtliche Belange des Unternehmens zuständig, die mit Feuer zu tun haben. Dieser übernimmt folgende Aufgaben:

  • Ermittlung des Bedarfs an Feuerlöschern
  • Montage der Geräte
  • Planung von weiteren Brandschutzmaßnahmen
  • Überwachung der Brandschutzeinrichtung

Die Aufgaben im Bereich des Brandschutzes in Unternehmen sind so vielfältig, dass sich der Arbeitgeber zumeist nicht selbst darum kümmern kann. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn eine Fachkraft eingestellt wird. Ist in einem Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter angestellt, wirkt sich dieses zumeist auch positiv auf die Versicherungsbeiträge aus. Dadurch werden die Kosten wieder eingespart. Zudem bekommt der Unternehmer das gute Gefühl, den bestmöglichen Schutz für seine Angestellten organisiert zu haben.

Dabei geht es nicht nur um technische Einrichtungen wie Feuermelder, Feuerlöscher und anderen Ausstattungen. Genauso wichtig ist eine Ausschilderung von Fluchtwegen. Der Brandschutzbeauftragte muss dafür sorgen, dass die Fluchtwege stets frei sind und sich die Notausgänge im Ernstfall schnell öffnen lassen. Die Sicherheit aller Mitarbeiter hat immer die höchste Priorität. Ein Feuer lässt sich auch mit modernster Überwachungstechnik niemals völlig ausschließen. Es treten immer wieder Situationen auf, in denen solche Unglücke passieren können.