Pfändung - Wer kann das Konto pfänden?

Dana - Montag, 13. September 2021 - 10:21 Uhr
Bild von loufre auf Pixabay
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Wer sich bereits einmal mit einer großen Schuldensumme konfrontiert sah, kenn das mulmige Gefühl, das sich in der Magengegend breitmacht. Betroffene fragen sich, wie sie die Schulden zurückzahlen sollen, und befürchten eine Pfändung ihres Eigentums oder des Bankkontos. Unbegründet ist diese Angst nicht. Unter gewissen Umständen ist es Möglichkeit, dass Schuldner keine Möglichkeit haben, ihre Schulden zu begleichen, sodass es zu einer Pfändung kommt.

Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung findet im Rahmen einer Zwangsvollstreckung statt und dient dem Zweck, offene Forderungen zu begleichen. Gepfändet werden können Gegenstände oder Geld des Schuldners. Wie genau der Gläubiger an das Vermögen des Schuldners gelangt, hängt von der Art der Pfändung ab. Neben der Sachpfändung, die sich auf pfändbare Gegenstände bezieht, gibt es unter anderem die Taschenpfändung, die Kontopfändung oder die Gehaltspfändung. Je nach Art der Pfändung werden andere Gegenstände und Vermögenswerte gepfändet. Sind es bei der Taschenpfändung Dinge, die der Schuldner direkt bei sich trägt, z. B. Schmuck oder Bargeld, findet bei der Austauschpfändung der Tausch eines eigentlich nicht pfändbaren Gegenstands gegen ein günstigeres Modell statt.

Tipp: Bei einer Überschuldung ist es möglich, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu finden, sodass es nicht zu einer Insolvenz oder Pfändung kommt.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Pfändung erfüllt sein?

Bevor es zu einer Pfändung kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Kein Gläubiger darf ohne diese Voraussetzungen zum Schuldner gehen und dessen Eigentum entwenden. Damit eine Pfändung rechtskräftig ist, ist ein gerichtlicher Vollstreckungstitel oder ein Vollstreckungsbescheid notwendig. Die Zustellung zum Schuldner muss ordnungsgemäß erfolgen, damit sichergestellt ist, dass der Schuldner in Kenntnis gesetzt wurde. Bevor es zu einer Vollstreckung kommt, erhält der Schuldner mehrere Mahnungen und durchläuft zudem ein gerichtliches Mahnverfahren. Nur wenn der Mahnbescheid des Gläubigers wirkungslos bleibt, ist es ihm möglich, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Pfändung durch das Finanzamt

Eine Ausnahme bildet das Finanzamt. Als öffentlicher Gläubiger ist das Finanzamt berechtigt selbst eine Vollstreckungsanordnung auszustellen. Anschließend dürfen Beamte die Anordnung umsetzen und die Pfändung durchführen. In allen anderen Belangen unterscheidet sich das Finanzamt allerdings nicht von anderen Gläubigern. Ebenso wie diese muss auch das Finanzamt die sogenannten Pfändungsfreigrenzen beachten.

Was darf gepfändet werden?

Auch wenn ein Vollstreckungstitel erwirkt wurde, müssen die Rechte des Schuldners gewahrt werden. Das bedeutet, dass nicht wahllos gepfändet werden darf. Wie eine Pfändung durchzuführen ist und welche Gegenstände und Vermögen gepfändet werden dürfen, ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Grundlage für die Pfändung ist die Pfändungstabelle. In ihr ist festgehalten, welcher Anteil des Lohns bei welchem Einkommen gepfändet werden darf. Es können folgende Werte gepfändet werden:

  • Lohn entsprechend der Pfändungstabelle

  • Sachwerte, die keinen persönlichen Wert haben oder für die Führung des Haushalts irrelevant sind, zum Beispiel Kameras, Briefmarkensammlungen oder DVD-Player. Teure Haushaltsgeräte können im Rahmen einer Austauschpfändung gegen günstigere Modelle gepfändet und ausgetauscht werden.

  • Das Auto, wenn es nicht für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird.

  • Laptop und Computer, sofern sie nicht zwingend für Informationsbeschaffung oder Kommunikation benötigt werden. Bei mehreren Geräten ist es möglich, dass dem Schuldner lediglich eines überlassen wird.

  • Smartphones können gepfändet werden, wenn für die Erreichbarkeit ein Festnetzanschluss installiert ist. Eine Austauschpfändung ist möglich, falls das Smartphone für berufliche Zwecke genutzt wird.

Wie schütze ich mein Konto vor einer Pfändung?

Wer vor sich mit einer Vollstreckungsanordnung konfrontiert sieht und Sorge um sein Guthaben auf dem Konto hat, kann sein Konto in ein Pfändungskonto (P-Konto) umwandeln lassen. Hierfür muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag bei der Bank einreichen. Das Pfändungskonto bietet den Vorteil, dass ein Basisbetrag von 1252,64 Euro monatlich vor der Pfändung geschützt ist. Benötigt der Schuldner ein höheres Guthaben, beispielsweise für Unterhaltszahlungen, kann er mit einer Bescheinigung einen erhöhten Freibetrag erhalten. Auf diese Weise hat der Schuldner trotz Kontopfändung weiterhin Zugang zu seinem Konto und kann mit dem Freibetrag wirtschaften.

Weitere Informationen rund um das Thema Pfändung finden Sie im kostenfreien Ratgeberportalschuldnerberatung.de/pfaendung/.

Quelle: Verlag für Rechtsjournalismus