Urheberrecht bei Social Media - Darauf sollten Sie beim Liken und Teilen achten

dana - Mittwoch, 18. April 2018 - 11:12 Uhr
Alexander Klaus / pixelio.de
Alexander Klaus / pixelio.de

Die sozialen Netzwerke gehören für eine Vielzahl von Menschen zum festen Bestandteil des Alltags. Jedoch gelten, genau wie in der realen Welt, auch hier Regeln und Vorschriften, die eingehalten werden müssen. So z.B. im Bezug auf das Urheberrecht. Wer sich nicht an die Vorgaben hält oder diese aufgrund von Unwissenheit bricht, muss mit teils schweren Konsequenzen rechnen. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten klärt in seinem kostenlosen eBook zum Thema „Urheberrecht und Social Media“ auf. - Isabel Frankenberg

Was ist das Urheberrecht

Durch das Urheberrecht wird die juristische Beziehung zwischen einem Schöpfer und seinem Werk definiert und geregelt. Demnach ist der Schöpfer automatisch auch der Urheber seines Werkes. Ihm wird durch das Urheberrecht übergeordnet die Sicherstellung seiner Schöpfung sowie eine angemessene finanzielle Vergütung für die Nutzung seines Werkes eingeräumt. Dieser Leitgedanke gilt sowohl in der realen Welt als auch in der digitalen Welt.

Dem Urheber werden verschiedene Rechte zugesichert. Die Basis dafür bilden laut Urheberrechtsgesetz (UrhG):

  • Die Urheberpersönlichkeitsrechte
  • Die Verwertungsrecht
  • Die Nutzungsrechte.

Wird gegen eines dieser Rechte verstoßen, muss mit schwerwiegenden Sanktionen gerechnet werden. Aus diesem Grund sollten auch Social-Media-Nutzer das Urheberrecht beachten.

Häufige Verstöße bei Social Media

Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht bei Social Media zählen unter anderem die Verwendung fremder Werke, die Missachtung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft ebenso wie die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Vervielfältigung von Bildern und Fotografien gilt auf den sozialen Netzwerken zwar zunächst als wünschenswert, jedoch lauern hier einige Gefahren, die eine Abmahnung zur Folge haben können.

In regelmäßigen Abständen werden Nutzer daran erinnert, ein Profilbild einzustellen. Da sich einige User jedoch etwas Privatsphäre wahren möchten, nutzen sie nicht selten Bilder von Prominenten sowie Comic- oder Zeichentrickfiguren. Diese Fotos sind allerdings häufig durch das Urheberrecht geschützt, welches meist beim Zeichner oder Fotografen liegt. Möchten solche Bilder also verwendet werden, muss zunächst der Urheber um Erlaubnis gefragt und ggf. sogar eine Lizenz erworben werden.

Die Verwendung fremder Werke stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers sollten also keine fremden Werke veröffentlicht werden. Andernfalls stellt ein solcher Upload eine öffentliche Zugänglichmachung nach §19 UrhG dar und kann zu einer Abmahnung führen.

Doch nicht nur die Verbreitung fremder Werke kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch bei der Veröffentlichung selbst geschossener Fotos muss einiges beachtet werden. So dürfen laut §22 Kunsturheberrecht (KunstUrhG) Fotografien, auf denen fremde Personen zu erkennen sind, nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.

Handelt es sich bei dem Upload nicht um ein selbstgeschossenes Foto, hat der entsprechende Urheber ein Recht auf Namensnennung. Dadurch wird ihm, laut §13 UrhG, die Anerkennung der Urheberschaft zugesichert. Das kann bspw. durch einen sogenannten „Copyright-Vermerk“ geschehen.

Viele Nutzer glauben, das Urheberrecht durch eine Bildbearbeitung umgehen zu können. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Irrglauben, denn durch die Bearbeitung eines Fotos wird nicht automatisch ein neues Werk geschaffen. Zudem bedarf es auch bei der Bildbearbeitung der Einverständnis des Urhebers. Zudem findet hier der §14 UrhG Anwendung, der dem Fotografen erlaubt, eine Entstellung seines Werkes zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.urheberrecht.de.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Quelle: Isabel Frankenberg